AMBERG. Der festgefahrene Lkw am 24.10.201 sorgte noch für einen zusätzlichen Vorfall und für Kopf schütteln bei den Polizeibeamten vor Ort.
Während der Bergung des verunfallten Lkw wurde die komplette Ruoffstraße gesperrt und deshalb zudem ein Streifenwagen auf der Fahrbahn quergestellt. Obwohl das Blaulicht dazu in Betrieb und erkennbar Bergungsarbeiten im Gange waren, fühlte sich eine 79-jährige Autofahrerin aus welchen Gründen auch immer veranlasst, sich am Streifenwagen vorbei zu quetschen, um irgendwie dann doch durch die Unterführung fahren zu können. Ein Polizeibeamter am Ort des Geschehens ging daraufhin direkt auf das Fahrzeug zu und gebot per Handzeichen der Fahrerin anzuhalten.
Die betagte Dame folgte dem deutlichen Hinweises bewusst oder unbewusst nicht und fuhr trotz Winkens und seiner Zurufen mit starr nach vorne gerichtetem Blick einfach auf ihn weiter zu. Letztlich musste er mit einem schnellen Ausweichschritt zur Seite gehen, um nicht umgefahren zu werden. Die Fahrzeuglenkerin rollte, weiter mit starrem Blick, an dem verdutzten Polizeibeamten vorbei. Nun klopfte dieser zunächst leicht an die Scheibe der Fahrertür, blieb aber weiterhin unbeachtet, da die Frau die Fahrt ohne Reaktion fortsetzte. Erst ein schließlich heftigeres Klopfen an die Scheibe der hinteren Tür zeigte Wirkung, worauf die Dame mit den Händen zu gestikulieren begann und eine Vollbremsung einleitete. Konfrontiert mit dem Sachverhalt zeigt sich die 79-Jährige vollkommen widersprüchlich. Sie wollte den Beamten „nicht oder doch gesehen“ haben. Warum sie nicht auf das querstehende Polizeifahrzeug und die Haltesignale reagierte hatte, konnte sie sich überhaupt nicht mehr vorstellen und ließ im weiteren Gespräch jede Einsichtsfähigkeit vermissen. Aufgrund ihres Verhaltens wurde der Dame erläutert, dass eine Überprüfung ihrer persönlichen Fahrtauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen durch die Fahrerlaubnisbehörde angezeigt erscheint. Daran konnte sich die Seniorin allerdings auch eine Stunde später noch gut erinnern.
Sie drohte beim Vorgesetzten des Polizeibeamten telefonisch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an, wenn die Führerscheinstelle tatsächlich informiert werden sollte. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wird dieses Telefonat aber an der Tatsache der Überprüfung nichts ändern.
Bericht: PI Amberg