SCHWANDORF. Am Montag gegen 20.45 Uhr bemerkte eine Streife in Schwandorf in der Steinberger Straße einen E-Scooter mit ungültigem Versicherungskennzeichen. Gesteuert wurde das Gefährt von einem 24-jährigen Zuwanderer aus dem Fernen Osten. Der wiederum gab an, sich den Roller von einem Landsmann geliehen zu haben. Beide erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt für die Männer vom Hindukusch wurde unterbunden.
Gleichermaßen erging es einem aus Nordafrika stammenden, 41-jährigen Mann. Der in Schwandorf wohnhafte Mann hatte seinen Roller ebenfalls nicht ordnungsgemäß versichert. Außerdem hatte er geringfügig Alkohol getrunken. Das spielte zwar für die Fahrt keine Rolle, aber für Weisungen des Landgerichts Regensburg. Der 41-jährige steht nämlich wegen Raub unter Führungsaufsicht, im Rahmen derer ihm untersagt ist, Alkohol zu konsumieren. Daher kommt zur Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz auch noch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht hinzu.
Bericht: PI Schwandorf