NABBURG. Am Mittwochabend gegen 19.30 Uhr kontrollierten Beamte der PI Nabburg den Fahrer eines E-Scooters. Bei der Kontrolle des 48-Jährigen wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Test ergab einen Wert von über 1.1 Promille. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt und der Mann einer Blutentnahme zugeführt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei einem E-Scooters um ein Kraftfahrzeug handelt und daher auch hierfür die gesetzlichen Regelungen zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 05, Promille-Grenze, gelten Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 1,1 Promille ist jedenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille.
Bericht: PI Nabburg