Die Gesamtzahl der Infektionen liegt aktuell bei 78.976 – 326 Tote
SCHWANDORF. „Die Pandemie ist vorbei.“ Diesen Satz sagte der Leiter der Virologie an der Berliner Universitätsklinik Charité und Mitglied des ExpertInnenrats der Bundesregierung, Prof. Dr. Christian Drosten, am 26. Dezember 2022 dem „Tagesspiegel“. Die Aussage fand bundesweit Beachtung. Sein Nachsatz „Wir sind im endemischen Zustand.“ wurde deutlich seltener zitiert. Doch wer bestimmt eigentlich das Ende der Pandemie? Der Bundeskanzler, der Ministerpräsident, der Landrat, die Weltgesundheitsorganisation WHO, die Wissenschaft, die Medizin, der nahende Frühling oder wer? Im Landkreis Schwandorf haben wir heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 163,5. Allein gestern gab es 77 neue Infektionen. Ist die Pandemie wirklich vorbei – oder nur ihr Ende in Sicht? Ein anerkannter Experte auf anderem Gebiet, Franz Beckenbauer, würde wohl sagen: „Schaun mer mal“.
In der Zeit seit dem 8. März 2020, in der wir die Pandemie mit 674 Pressemitteilungen begleitet haben, wurden im Landkreis Schwandorf 78.976 Infektionen mittels eines positiven PCR-Tests bestätigt. Die Dunkelziffer wird deutlich höher liegen, da manche Infektionen entweder nicht erkannt oder nur durch einen positiven Selbst- oder POC-Schnelltest identifiziert wurden. Während im Lichte häufig wechselnder Rechtsvorgaben zwischenzeitlich für Kontaktpersonen ein negativer POC-Schnelltest ausreichte, um sich aus der Quarantäne freitesten zu lassen, galt durchgängig die klare Regelung, dass nur solche Infektionen, die durch einen PCR-Test bestätigt sind, in die Statistik eingehen. Leider ist auch von 326 Menschen zu berichten, die mit oder an SARS-CoV-2 verstorben sind.
In unseren Pressemitteilungen haben wir uns vorrangig zwei Ziele gesetzt: über die Pandemielage im Landkreis einschließlich der Situation in den Krankenhäusern zu berichten und über die gesetzlichen Vorgaben, die jeweils zu beachten waren. Und das war angesichts häufig wechselnder Rechtslagen nicht immer ganz einfach.
87 Rechtslagen zu Corona
Am gestrigen 1. März ist die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Kraft getreten. Zählt man aber nicht nur die 17 Verordnungen, sondern auch alle zur jeweiligen Verordnung ergangenen Änderungen, gab es insgesamt 87 Rechtslagen zu Corona. Ein Beispiel: am 19. März 2022 trat die Dreizehnte Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die insgesamt siebzehn aufeinanderfolgenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen enthielten die auf das Infektionsschutzgesetz gestützten allgemeinen Beschränkungen und Untersagungen zur Bewältigung der Pandemie. Zuletzt galten kaum mehr beschränkende Maßnahmen, sondern nur mehr allgemeine Verhaltensempfehlungen. Bayern beobachtet das Pandemiegeschehen fortlaufend und hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beauftragt, die wichtige Parameter wie z.B. Reproduktionszahl, Krankheitsschwere und Auftreten besonderer Ausbruchsgeschehen mittels eines Monitoring-Systems zu überwachen.
Ab heute keine bayerischen Einschränkungen mehr
Das LGL hat zuletzt seinen Monitoringbericht mit Datenstand vom 23. Februar 2023 vorgelegt. Der Bericht des LGL führt in seiner zusammenfassenden Bewertung aus, eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems liege aktuell nicht vor und weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens erschienen derzeit nicht angezeigt. Landesrechtliche Maßnahmen sieht die Bayerische Staatsregierung derzeit nicht mehr als erforderlich an. Die allgemeinen Verhaltensempfehlungen wie etwa Hygieneregeln sind zwar nach wie vor sinnvoll, aber dafür bedarf es keiner Regelung auf der Ebene einer Verordnung.
Seit gestern gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Auf die Regeln kann nun verzichtet werden – dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen.
Letzte bundesrechtliche Regelungen gelten noch
Die bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weitergehende Vorgaben umsetzen.
Und wer bestimmt jetzt das Ende der Pandemie?
Festzuhalten bleibt, dass das Ende der Pandemie nicht bedeutet, dass es keine Corona-Infektionen mehr gibt und dass das Ende der Pandemie auch nicht mit dem gestrigen 1. März definiert werden kann, an dem die letzten bayerischen Vorgaben ausgelaufen sind. Von einem Ende der Pandemie ist auch dann auszugehen, wenn die Erkrankung regelmäßig auftritt und die Zahl der Infizierten durchgehend relativ konstant ist. Die Grenzen sind fließend, wie es auch mit den Coronawellen der Fall war. Das Auftreten neuer Varianten, etwa Delta und Omikron, wurde als neue Welle bezeichnet. Auch das griff ineinander, da mit den neuen Varianten die alten nicht vollständig verschwunden waren.
Letztlich bestimmt auch das Virus selbst nicht das Ende der Pandemie. Denn das Virus wird auch nach dem Ende der Pandemie bleiben. Typische Beispiele für Endemien sind Malaria und Gelbfieber, mit denen man sich das ganze Jahr über in tropischen Ländern infizieren kann. In Deutschland könnten die Masern so gesehen werden.
Manche meinen, die Pandemie ist vorbei, wenn die Corona-Warn-App nicht mehr jeden Tag aktualisiert werden wird oder wenn das im Internet abrufbare COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI) abgeschaltet sein wird. Völlig unrichtig wäre keiner dieser Gedanken. Ich neige zu der Ansicht, dass die Pandemie am 7. April vorbei sein wird, wenn auch die letzten bundesrechtlichen Maßnahmen ausgelaufen sein werden. Und damit wäre es letztendlich die Politik, die, gestützt auf Medizin und Wissenschaft, das Ende der Pandemie bestimmt, wobei das verantwortungsbewusste Verhalten einer großen Mehrheit der Bevölkerung nicht unerwähnt bleiben darf. Nur gemeinsam konnte die Pandemie beherrscht werden und nur gemeinsam wird sie beendet werden können.
Informationen zu Corona sind in der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.
Bericht: Landratsamt Schwandorf