GRAFENWÖHR / ESCHENBACH. Am vergangenen Wochenende konnten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach zwei Pkw-Fahrer feststellen, deren Weiterfahrt wegen Drogen- bzw. Alkoholkonsums unterbunden werden musste.
In Samstag, kurz vor Mitternacht, konnte der 23-jährige Fahrer eines Renaults im Stadtgebiet Grafenwöhr einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei konnten bei dem jungen Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Da ein bei ihm durchgeführter Drogenschnelltest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme angeordnet, welche von einem Arzt vorgenommen wurde. Neben verkehrsrechtlicher Verstöße muss sich der junge Mann nun auch wegen strafrechtlicher Ermittlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Am Sonntagnachmittag, wurde ein 66-jähriger BMW-Fahrer im Stadtgebiet Eschenbach einer Kontrolle unterzogen. Ein ihm angebotener Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille und lag somit im Ordnungswidrigkeitenbereich.
Für beide Verkehrsdelikte ist ein Bußgeld von je 500.– Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Im Wiederholungsfall sieht der Gesetzgeber 1000.– bis 1500.– Bußgeld, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten vor. Strafrechtliche Ermittlungen und beispielsweise wegen des o.g. Betäubungsmittelverstoßes verhängte Strafen, gehen dieser Bußgeldbewehrung allerdings vor.
Bericht: PI Eschenbach