FURTH i.W. Die Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe (GPG) der Polizeiinspektion Furth im Wald nahmen vergangene Woche drei Ukrainer mit gefälschten Personaldokumenten fest, die sich als Litauer ausgaben, um in Deutschland zu arbeiten.
Tagtäglich sind die Schleierfahnder der GPG Furth im Wald auf den Straßen und Schienen des Landkreises Cham unterwegs, um gegen die grenzüberschreitende Kriminalität zu kämpfen. Was viele nicht wissen: Das Aufgabenspektrum der Bayer. Grenzpolizei beschränkt sich nicht nur auf die Kontrolltätigkeit im grenzüberschreitenden Straßen- und Eisenbahnverkehr. Bei der GPG Furth im Wald leisten speziell geschulte Beamte Dienst, die mit modernster Technik Dokumente auf Fälschungen überprüfen. Regelmäßig unterstützen die erfahrenen Grenzfahnder, die auf jahrelanges Fachwissen zurückgreifen können, auch andere Behörden wie das Landratsamt Cham und die Einwohnermeldebehörden der Gemeinden, wenn es darum geht, Dokumente wie Pässe, Aufenthaltserlaubnisse oder Fahrzeugpapiere auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Immer wieder werden dabei Fälschungen erkannt.
So auch letzte Woche. Bei drei litauischen Identitätskarten stellten die Grenzfahnder Fälschungsmerkmale fest. Am 22.11.2019 kontrollierten sie daher die Ausweisinhaber, drei Männer im Alter zwischen 26 und 49 Jahren, an ihrer Arbeitsstelle im westlichen Landkreis Cham. Schnell stellte sich heraus, dass die drei angeblichen Litauer in Wahrheit ukrainische Staatsangehörige sind. Bei den Männern wurden deren „echte“ ukrainischen Reisepässe aufgefunden. Die Beamten nahmen die Personen vorläufig fest.
Die anschließenden Vernehmungen lieferten schnell den Grund für das kriminelle Handeln der Männer: Sie waren nicht im Besitz gültiger Schengenvisa, welche ihnen eine Arbeitsaufnahme in der EU erlaubt hätten. Unter Vorgabe, Litauer und damit EU-Bürger zu sein, umgingen sie dies. Die Männer erwarten nun Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Auch wegen der Urkundenfälschungen werden sie sich verantworten müssen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft mussten die Männer jeweils Sicherheitsleistungen in vierstelliger Höhe hinterlassen, ehe sie entlassen wurden und Deutschland verlassen mussten.
Bericht: Grenzpolizei Furth i.W.