Bauanträge können ab April rund um die Uhr online eingereicht werden
AMBERG-SULZBACH. Die Digitalisierung am Landratsamt Amberg-Sulzbach schreitet voran. Ab dem 1. April können Bauanträge digital eingereicht werden, wie die Behörde vorab mitteilt. Für Landrat Richard Reisinger ein weiterer wichtiger Schritt, die Serviceleistungen optimieren und besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen zu können.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter ergänzt: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden.“
Über das BayernPortal können Anträge künftig digital eingereicht werden. Für die Anmeldung ist eine Bayern ID erforderlich. Über den Online-Assistenten erhalten die Antragsteller digitale Unterstützung und gelangen so spielerisch leicht durch das Antrags-Formular.
Auch für das Bauamt am Landratsamt Amberg-Sulzbach bringt das digitale Verfahren Vorteile mit sich, da alle erforderlichen Fachbehörden wie beispielsweise das Wasserwirtschaftsamt, Denkmalschutz oder Naturschutz zügig in das Bauantragsverfahren einbezogen werden, sodass Stellungnahmen schneller eingeholt werden können. „Mithilfe des digitalen Angebots können Bauanträge also effizienter bearbeitet werden und die Gesamtdauer des Baugenehmigungsverfahrens wird reduziert“, freut sich Landrat Richard Reisinger. Zusätzlicher positiver Nebeneffekt: Auch jede Menge Papier kann eingespart werden, so Reisinger.
Zum digitalen Bauantrag gelangen Antragssteller auf der Internetseite des Landratsamtes Amberg-Sulzbach unter www.kreis-as.de/bauamt. Dort sind auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.
Bei all der Digitalisierung wird aber niemand abgehängt, betont der Landrat. Denn parallel zum digitalen Angebot können Bauanträge auch weiterhin in Papierform beim Bauamt am Landratsamt Amberg-Sulzbach eingereicht werden. Lediglich schriftliche Anträge im Freistellungsverfahren, isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Anträge zur genehmigungsfreien Abgrabung sind noch direkt bei der Gemeinde einzureichen. Alle übrigen Anträge, egal ob digital oder schriftlich gestellt, sind ab sofort im Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen. Hierzu zählen insbesondere Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid.
Entwickelt wurde der Digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern. Ziel ist es, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht. Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite www.digitalerbauantrag.bayern.de.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach