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Die Polizei Oberpfalz verstärkt Kontrollen von Autotunern und Autoposern

Symbolbild: Autotuning Quelle: flickr.com/photos/carrotmadman6/
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Quelle: flickr.com/photos/carrotmadman6/

OBERPFALZ. In den letzten Monaten fielen Angehörige der „Tuning- und Poserszene“ durch Verhaltensverstöße und durch teils rücksichtslose Fahrweise mit einhergehenden Störungen und Gefahrenmomenten auf. Teilweise wurden deutliche Geschwindigkeitsverstöße oder Zuwiderhandlungen gegen Bau- und Ausrüstungsvorschriften festgestellt. Hinzu kommen Lärmbelästigungen für Anwohner. Die Polizei Oberpfalz intensiviert deshalb weiter die Kontrollen, unter anderem durch den Einsatz von fachkundigen Beamten.

Auch in den letzten Tagen kam es in der Oberpfalz vereinzelt zu Treffen in der „Autoposer-Szene“. Neben lärmenden Fahrzeugen feierten einige der Anwesenden lautstark, konsumierten Alkohol und hielten die Infektionsschutzbestimmungen nicht ein.
„Autotuning“ und „Autoposing“ ist insbesondere bei jungen Menschen ein verbreitetes Phänomen. Die Fahrzeugführer treffen sich hierbei mit ihren Autos meist abends an Wochenenden auf Parkplätzen in den Stadtgebieten. Dort werden dann Umbauten wie Tieferlegungen und Auspuffanlagen zur Schau gestellt. Vor allem in den Sommermonaten nehmen die Treffen zu. Diese können nicht nur eine illegale Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsgrund darstellen. Es besteht auch die Gefahr einer gleichzeitigen Infektion vieler Personen mit dem Corona-Virus.
Teilweise finden in der Folge dann auf dem öffentlichen Verkehrsgrund gefährliche Fahrmanöver mit Beschleunigungsstarts und großer Lärmentwicklung oder auch kurze Rennen, z.B. Ampelrennen, statt.

Häufig unterschätzen die Kraftfahrzeugführer die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns. Illegale Autorennen oder auch alleiniges starkes Beschleunigen auf hohe Geschwindigkeiten können den Straftatbestand des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ gem. §315 d StGB erfüllen. Auch die Flucht vor der Polizeikontrolle mit stark überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Verhalten kann darunter fallen. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Daneben kann auch das Fahrzeug als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt werden. Je nach Fall wird das Fahrzeug auch nicht mehr ausgehändigt.
Die Oberpfälzer Polizei führt hier weiter intensive Verkehrsaufklärungs- und überwachungsmaßnahmen durch. Insbesondere bei Vorliegen von Erkenntnissen zu größeren geplanten Treffen werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei kommen auch fachkundige Beamte zum Einsatz, deren umfangreiche Kenntnisse auch ein Erkennen von technisch aufwendigen Manipulationen an Kraftfahrzeugen ermöglichen. Bei Feststellen solcher Verstöße wird gegen die Benutzer der Fahrzeuge konsequent eingeschritten.

Die Oberpfälzer Polizei appelliert daher insbesondere an die Angehörigen der „Tuning- und Poserszene“:

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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