Demonstrationsgeschehen in der Regensburger Innenstadt

Symbolbild Demonstration Quelle: Pixabay
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REGENSBURG. Am Samstag, den 27. Januar 2024, fanden in der Regensburger Innenstadt zwei Demonstrationen unter Beteiligung von bis zu 2300 Menschen statt. Für den gestrigen Samstag wurden bei der Stadt Regensburg zwei Versammlungen mit verschiedenen Themen angezeigt. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd übernahm mit Unterstützung von Kräften der bayerischen Bereitschaftspolizei und Beamten anderer Oberpfälzer Polizeidienststellen die Betreuung der Versammlungen.
Die Versammlung mit dem Thema „Gegen rechte Mobilisierung am Holocaust-Gedenktag“ startete um 13:30 Uhr auf dem Domplatz West. Es konnte von Anfang an ein reger Zulauf festgestellt werden. Die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer von 500 Personen wurde weit übertroffen, wonach sich nach polizeilicher Schätzung in der Spitze bis zu 2000 Teilnehmer am westlichen Domportal versammelten. Die Versammlung wurde durch den Leiter frühzeitig mit Start der zweiten Versammlung beendet. Ein Großteil der Teilnehmer begab sich anschließend in Richtung Domplatz Süd und der dortigen Polizeiabsperrung, um lautstark gegen diese Versammlung zu demonstrieren.
Die Versammlung mit dem Thema „Gemeinsam gegen den Ampelwahnsinn“ wurde als sich fortbewegende Versammlung angemeldet. Sie startete um 14:30 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Domplatz Süd und setzte sich gegen 15:00 Uhr mit rund 300 Teilnehmern in Bewegung. Im weiteren Verlauf versuchten wiederholt Personengruppen, die Aufzugsstrecke zu blockieren. Die Personengruppen reagierten dabei auf mehrfache polizeiliche Ansprachen, die Fahrbahn frei zu machen, nicht und mussten deshalb durch Polizeikräfte teilweise geschoben, gedrückt oder getragen werden. Eine Blockade konnte jedoch nur, durch massiven Kräfteaufwand und Einsatz des polizeilichen Schlagstockes geräumt werden. Nach Rückkehr auf den Domplatz wurde die Versammlung gegen 17:15 Uhr beendet. Anschließend löste sich das Demonstrationsgeschehen zügig auf.
Die Polizei verzeichnete im Rahmen der beiden Versammlungen mehrere Straftaten. Neben einem Vergehen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz aufgrund einer Vermummung und einer Beleidigung, wurden auch zwei Angriffe auf Polizeibeamte verzeichnet. In der Gesamtschau musste die Polizei einen durchaus großen Aufwand betreiben, um die Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz gewährleisten zu können.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz