COVID-19: Ausgangsbeschränkung in der Oberpfalz – Stand: Donnerstag, 02.04.2020, 06.00 Uhr

Corona

OBERPFALZ. Seit knapp zwei Wochen gilt in Bayern nun die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.

Im Zeitraum von 01.04.2020, 06.00 Uhr, bis 02.04.2020, 06.00 Uhr, registrierte die Oberpfälzer Polizei 129 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.

Von Mittwoch auf Donnerstag hatten in der gesamten Oberpfalz über eintausend Kontrollen von Personen, Einrichtungen, Läden und Gastronomiebetrieben stattgefunden. Dabei wurden 129 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt.

In Amberg wurden am 01.04. gegen 22:15 Uhr zwei 26-Jährige durch Beamte des OED Amberg in der Köferinger Heide kontrolliert, die auf einer Parkbank saßen. Beide konnten keinen triftigen Grund nennen, warum sie sich dort aufgehalten hatten. Zudem konnte hinter den beiden am Boden ein Tütchen mit Marihuana aufgefunden werden. Einer der beiden Männer gab auf Befragen der Polizei zu, dass es sich bei dem Betäubungsmittel um Seines handeln würde. Nach Durchsuchung beider Personen, konnte auch bei dem Zweiten eine geringe Menge an Marihuana sichergestellt werden. 
Beide erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittel- und dem Infektionsschutzgesetz.

In Neustadt a. d. Waldnaab wurde der Polizei mitgeteilt, dass ein 33 Jahre alter Mann aus Flossenbürg vor dem Anwesen eines 60-Jährigen laut herumschreien und randalieren würde. Als die Polizei dort ankam, konnte der Aggressor beruhigt werden. Er gab gegenüber der Streifenbesatzung an, dass er gerne mit dem älteren Mann ein paar Bier getrunken hätte. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,69 mg/l. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Platzverweis ausgesprochen, sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt. Er konnte keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt nennen.

In Neumarkt hielten die Beamten der PI Neumarkt einen 30-jährigen Mann auf, der mit einem schwarzen Roller in der Ischhofener Straße unterwegs war. Der Mann trug keinen Helm und hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht. Auf Nachfrage der Beamten äußerte er, dass den Roller testen wollte. Der junge Mann muss sich nun wegen Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie dem Infektionsschutzgesetz verantworten.

Die Polizei Oberpfalz appelliert erneut: Die Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind einzuhalten! Nach wie vor finden intensive Kontrollen statt, damit insbesondere Gruppenansammlungen in der Öffentlichkeit unterbleiben! Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung haben!

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz