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COVID-19: Ausgangsbeschränkung in der Oberpfalz – Stand: Dienstag, 31.03.2020, 06.00 Uhr

Corona

OBERPFALZ. Seit über einer Woche gilt in Bayern nun die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.

Im Zeitraum von 30.03.2020, 06.00 Uhr, bis 31.03.2020, 06.00 Uhr, registrierten die Polizeibeamtinnen und -beamten in der Oberpfalz 83 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.
Von Montag bis Dienstag wurde weiterhin in der gesamten Oberpfalz konsequent kontrolliert. Bei insgesamt 932 Kontrollen wurden Personen, Einrichtungen, Läden und Gastronomiebetriebe überprüft. Die Polizei zeigt sich zufrieden, wenn gleich auch immer noch Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung zu verzeichnen sind.
In den meisten Fällen konnten die Betroffenen keinen triftigen Grund nennen, warum sie ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen hatten.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz weist darauf hin, dass jedes Verlassen ohne triftigen Grund, konsequent verfolgt wird und harte Geldbußen mit sich bringt – deshalb: Bleiben Sie zu Hause!

Anm. der Red.: Nach telefonischer Rücksprache mit dem Polizeipräsidium gilt die Allgemeinverfügung nach wie vor unverändert.
Ein Spaziergang (max. zu zweit oder mit Familienangehörigen) gilt als triftiger Grund, ebenso Sport an der frischen Luft. Allerdings auch hier mit den bekannten Einschränkungen.
Man darf sich frei bewegen und notfalls auch mit dem Auto zu einem Waldspaziergang fahren. Aber auch hier ist der kürzeste Weg der Beste. Wer z.B. von Regensburg aus in den Bayerischen Wald zum Spaziergang fährt, hat gute Chancen, mit einem Bußgeld belegt zu werden.

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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