Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ermöglicht Zusammenlegungvon Zweckverbänden
BAYERN. Der Bayerische Landtag hat am Donnerstag in Erster Lesung über eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beraten, um eine Grundlage für die Zusammenlegung von ‚Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung‘ (ZRF) zu schaffen. Der Gesetzentwurf wurde an den Kommunal- und Innenausschuss...