BERLIN / BAYERN. Die Landesinnenminister von CDU und CSU befürchten einen erheblichen Kontroll- und Vollzugsaufwand, wenn das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft treten sollte. Der Sprecher der Unionsinnenminister, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, sagte nach einem Treffen in Berlin: „Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und ein immenser Aufwand zukommen. Das wollen wir auf keinen Fall akzeptieren. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist deshalb das Mindeste, was wir zur Entschärfung der größten Defizite in diesem Gesetzentwurf leisten können. Wir prüfen auch eine Klage dagegen.“ Der Gesetzentwurf sei an vielen Stellen unscharf, enthalte eine unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen, die Vielzahl von Detailregelungen verursache erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die Diskussion beim Cannabis-Gesetz ist völlig verrutscht: Es muss uns doch darum gehen, die Menschen im Land wirksam vor den negativen Folgen des Cannabis-Konsums zu schützen – und nicht, Alternativen zum Schwarzmarkt anzubieten und damit obendrein ein Bürokratiemonster für Polizei und Justiz aufzubauen. Schon beim Hinweisgeberschutzgesetz hat die Ampelregierung nur mühsam zurück auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Weg gefunden. Mein Appell in Richtung Bund hat nach wie vor Bestand: Der Bund muss die Länder und die Kommunen ernster nehmen als er dies derzeit tut. Wir brauchen einander, um bei Konflikten und schwierigen Lagen vertrauensvoll miteinander zu sprechen und gute Lösungen für die Menschen im Land zu finden. Die Ampel-Arroganz gegenüber allen 16 Innenministern, die unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit vor der Cannabis-Freigabe warnen, ist unerträglich. Das Ampel-Motto lautet: Augen zu und durch. Wir werden im Bundesrat ein Stopp-Schild aufstellen!“ S
Sachsens Innenminister Armin Schuster wies darauf hin, dass sogar der UN-Drogenkontrollrat vor einem Verstoß gegen internationale Übereinkommen warnt: „Der UN-Rat hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.“
Die vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen halten die Innenminister für viel zu überdimensioniert. „Abgabemengen in Anbauvereinigungen von 50 Gramm im Monat ab 21 Jahre und 30 Gramm für 18- bis 21-Jährige sind nicht nur willkürlich, sondern insbesondere für Heranwachsende viel zu hoch“, so Herrmann. Die Freigabe von Cannabis werde zu mehr Konsum und einer höheren Nachfrage führen. Die Innenminister gehen von einem massiven Anstieg der Kriminalität aus. Armin Schuster: „Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarktes zu rechnen, da aufgrund der Legalisierung von Cannabis die Anzahl der Konsumenten steigen wird.“
Die Innenminister kritisieren außerdem, dass der Aspekt der Verkehrssicherheit im Gesetz kaum Berücksichtigung finde. Strobl: „Wir rechnen mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss, der entsprechenden Verkehrsunfallzahlen und damit einhergehend auch der Verunglückten im Straßenverkehr.“
Die Unionsinnenminister kündigten an, einen strengen Vollzug des Gesetzes sicherzustellen, falls es sich nicht mehr verhindern lasse. „Wir werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent verfolgen und die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Fahrten unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr verstärken.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium