SCHWANDORF. Ein 75-jähriger Schwandorfer erhielt am 15.10.2019 um 09:30 Uhr einen dubiosen Anruf einer angeblichen Staatsanwältin aus München.
Am Telefon wurde sogar eine Münchner Telefonnummer angezeigt. Die vermeintliche Staatsanwältin forderte im Gespräch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.700.- Euro. Zudem wurde eine E-Mail versandt, die die weiteren Zahlungsmodalitäten enthalten sollte. Der Schwandorfer reagierte jedoch richtig und informierte die Polizei. Während der Anzeigenaufnahme vor Ort meldete sich die vermeintliche Staatsanwältin erneut per Telefon, um ihre Forderungen zu unterstreichen.
Als die falsche Staatsanwältin bemerkte, dass die Polizei verständigt war, brach der Kontakt ab.
Die Polizei weist nochmals eindringlich darauf hin, dass öffentliche Stellen niemals per Telefon Geldforderungen stellen. Bei entsprechenden Anrufen wird dringend geraten sofort mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Kontakt aufzunehmen. Die Täter sind sogar auf Rückrufe unter den angegebenen falschen Telefonnummern vorbereitet und melden sich entsprechend der vorher aufgebauten Legenden. Zum Teil werden auch Drittpersonen eingebaut, die die falschen Legenden bestätigen sollen, um so die Herausgabe des Geldes ohne Information der Polizei zu erreichen.
Bericht: PI Schwandorf