Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk

AMBERG. Mindestabstand vom Wald vorgeschrieben – Auch im übrigen Stadtgebiet Vorsicht walten lassen

Feuerwerk
Silvesterfeuerwerk (Symbolbild Pixabay / freie Lizenz)

In der Vergangenheit hat sich auf mehreren Plätzen und Wiesenflächen des Mariahilfbergs in der Silvesternacht das Abschießen von Feuerwerkskörpern etabliert. Aus diesem Grund weist die Stadt Amberg darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in einer Entfernung von weniger als 100 Metern zu Waldflächen nach Artikel 17 des Bayerischen Waldgesetzes verboten ist.

Dieses Verbot gilt generell und das ganze Jahr über, besonders aber an Silvester und Neujahr sowie in Landschaftsschutzgebieten, zu denen auch der Mariahilfberg gehört. Dadurch soll der erheblichen Brandgefahr vorgebeugt werden, die gerade nach der langen Trockenperiode in diesem Jahr noch immer besteht. Die Stadt Amberg bittet daher dringend, die Verbote zu beachten, damit sich nicht auch hier bei uns Brände wie beispielsweise in der letzten Silvesternacht am Jochberg bei Bad Tölz ereignen.

Aber auch im weiteren Stadtgebiet gilt es, alle Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die Gesundheitsgefahren durch unsachgemäß abgefeuerte Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Neben der Brandgefahr kann es auch zu Verletzungen kommen, nicht zuletzt auch durch Rauch oder Lärm, der zum gefürchteten „Knalltrauma“ und damit zu einer Schädigung des Innenohres führen kann.

Bericht: Stadt Amberg

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