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Bewerbungsfrist für Kulturförderpreis der Stadt Amberg verlängert

Rathaus Amberg
Rathaus der Stadt Amberg
© Pressedienst Wagner

AMBERG. Auch in diesem Jahr hat die Stadt Amberg ihren Kulturförderpreis ausgelobt, um die besondere künstlerische Begabung junger Menschen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bewerbungsfrist nun bis 31. Juli 2021 verlängert. Bis dahin ist es möglich, sich entweder selbst um den Preis zu bewerben oder aber junge, talentierte Künstler vorzuschlagen.

Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein außergewöhnliches Talent auf dem Gebiet der bildenden oder darstellenden Künste oder aber im Bereich Musik, Literatur oder Film. Darüber hinaus müssen die Kandidaten durch Geburt, Leben oder Werk mit der Region Amberg verbunden sein. Auch dürfen sie bis zum Bewerbungsschluss das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Kulturförderpreis der Stadt Amberg ist mit 6.000 Euro dotiert, wobei der Betrag im Falle mehrerer Preisträger aufgeteilt werden kann. Dank gilt an dieser Stelle der Siemens AG, die einen Teil des Preisgeldes beisteuert.
Die Bewerbungen und Vorschläge sind schriftlich beim Kulturamt der Stadt Amberg in der Zeughausstraße 1 a, 92224 Amberg, oder per Mail an kulturamt@amberg.de einzureichen und müssen neben dem Anschreiben einen kurzen Lebenslauf, Angaben zum bisherigen Werdegang und zur künstlerischen Zielsetzung enthalten. Außerdem sind Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und gegebenenfalls geeignete Exponate vorzulegen.

Handelt es sich dabei um Objekte, ist zusammen mit den Unterlagen eine Einverständniserklärung einzureichen, dass die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Auch ist darzulegen, in welcher Weise man im Falle eines Zuschlags an der Übergabeveranstaltung mitwirken kann. Zu guter Letzt ist vonseiten des Bewerbers oder Vorgeschlagenen die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die künstlerische Betätigung auch auf Dauer angelegt ist.
Dies kann zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kunststudiums oder die Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben nachgewiesen werden. Auch dann, wenn aufgezeigt wird, dass ein späterer Beruf im künstlerischen Bereich angestrebt wird, gilt der Nachweis als erbracht.
Eine Jury, die sich aus Vertretern der Stadt Amberg, Kulturexperten und Vertretern der Siemens AG zusammensetzt, wählt unter den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen aus. Über die endgültige Vergabe des Kulturförderpreises entscheidet der Kulturausschuss.

Bericht: Stadt Amberg

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