REGENSBURG / Stadtamhof. Ein offensichtlich alkoholisierter Fahrradfahrer informierte sich bei der Einsatzzentrale über die Echtheit kontrollierender Polizisten.
In der Wochenendnacht von Freitag auf Samstag stellte die Streife der PI Regensburg Nord einen Fahrradfahrer fest. Dieser fuhr derart auffällig und selbstgefährdend, dass sie sich zu einer Verkehrskontrolle entschlossen. Der Grund für seine Fahrweise stand schnell fest. Der offensichtlich alkoholsierte Verkehrsteilnehmer verweigerte einen Atemalkoholtest, weswegen bei ihm eine Blutentnahme angeordnet wurde. Der Regensburger zeigte allerdings Zweifel an der Echtheit der Polizeibeamten, trotz Legitimation durch Uniform, Dienstausweis und die Anwesenheit eines Streifenwagens. Daher wählte er kurzerhand die Notrufnummer der Polizei und vergewisserte sich der Rechtmäßigkeit dieser Kontrolle. Dem nicht genug verweigerte er sich den Maßnahmen weiterhin. Erst die Androhung von Zwang ließ den 30-Jährigen einlenken. Ihn erwartet nun eine Anzeige aufgrund Trunkenheit im Verkehr.
Die Promillegrenzen für Fahrradfahrer liegen bei 1,6 Promille. Hier gilt man als absolut fahruntüchtig. Liegen allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vor, sinkt der Grenzwert auf 0,3 Promille herab.
Bericht: PI Regensburg Nord