SCHWANDORF. Am Mittwoch, 28.07.21, erhielt ein 74-jähriger Schwandorfer ein Schreiben einer deutschen Inkasso-Firma aus Nordrhein-Westfalen, in welchem er aufgefordert wurde einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag für die Kosten eines Dienstleistungsvertrags mit einer Gewinnspiel-Firma zu überweisen. Da der 74-Jährige einen solchen Dienstleistungsvertrag nicht abgeschlossen hatte, überwies er den geforderten Geldbetrag auch nicht und wandte sich folgerichtig diesbezüglich an die PI Schwandorf.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass es sich um ein Betrugsschreiben handelt und im Internet bereits durch mehrere Verbraucherverbände gewarnt wird. Zudem war bei der angeblichen deutschen Firma eine Konto-Nummer bzw. IBAN-Nummer aus Griechenland hinterlegt.
Durch die PI Schwandorf wird aufgrund dieses Falls darauf hingewiesen, vor einer Geldüberweisung bzw. Zahlung des Inkasso-Schreibens zuerst zu überprüfen, ob ein dem Schreiben zugrunde liegender Vertrag unterschrieben wurde, eine Überprüfung des Inkasso-Schreibens auf Echtheit vorzunehmen (z.B. Länderkennung IBAN-Nummer mit dem Land der Firma identisch, auffällige Rechtschreibfehler), eine Recherche zu der betreffenden Firma im Internet anzustoßen oder sich unter der Telefonnummer 09431/4301-0 bzw. unter pi.schwandorf@polizei.bayern.de mit der PI Schwandorf in Verbindung zu setzen.
Bericht: PI Schwandorf