WEIDEN. Da kam einiges zusammen. Gestern gegen 11:00 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der PI Weiden im Bereich der Fehrstraße ein E-Scooter auf. Gelenkt wurde das Vehikel auf öffentlichem Verkehrsgrund durch einen 24-jährigen Weidener.
Bei der Kontrolle wurde schließlich festgestellt, dass der Scooter so nicht auf öffentlichen Straßen geführt hätte werden dürfen. Denn, das Vehikel verfügte über keinerlei Versicherungsplakette, Typenschild oder Betriebserlaubnis. Dies wäre aber nötig gewesen, damit man das Gefährt außerhalb von Privatgrund hätte führen dürfen. Solche Geräte, die man derzeit nahezu überall zum Kauf angeboten bekommt, sind in der Regel nur für Privatgelände geeignet. Um sie auf öffentlichem Verkehrsgrund nutzen zu dürfen, wäre eigentlich eine ordentliche Zulassung von Nöten.
Und so endete die Fahrt erst einmal.
Doch dem noch nicht genug stellten die Beamten bei dem E-Scooter-Lenker auch noch gewisse Auffälligkeiten fest, die durchaus für einen vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln sprechen konnten. Und tatsächlich. Auch dieser Verdacht erhärtete sich, weshalb bei dem jungen Mann eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Ohne E-Scooter – dieser wurde zur exakten rechtlichen Einordnung vorerst sichergestellt – durfte der Mann seinen Weg fortsetzen.
Er wird sich demnächst für die unzulässige Fahrt und auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten dürfen.
Bericht: PI Weiden