REGENSBURG. Am 04.06.2022, gegen 21.45 Uhr, wollte „es“ in der Ostpreußenstraße der Lenker eines roten Alfa Romeo wirklich wissen und legte sich mit den Falschen an. Der 22-jährige Bulgare wollte das vorausfahrende Fahrzeug durch gefährlich nahes Auffahren, durch Betätigen der Lichthupe und durch ständige Überholversuche von links und rechts dazu nötigen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Dabei befuhr der bulgarische Staatsangehörige sogar mehrfach mit seinen rechtsseitigen Reifen den Gehweg. Zu seinem Pech handelte es sich bei diesem Fahrzeug um ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei das mit Beamten besetzt war.
Diese führten natürlich, gemäß ihres Schutzauftrages, bei dem auffälligen Alfa-Fahrer eine Verkehrskontrolle durch. Der Fahrzeugführer stieg dabei aus seinem Fahrzeug aus und zeigte einen Personalausweis vor. Bei der Frage nach seinem Führerschein gab er zu, noch nie in seinem Leben einen Führerschein besessen zu haben. Trotz dieser ungewöhnlichen Antwort entging es den Zivilbeamten nicht, dass der Kontrollierte in diesem Moment einen in Folie gewickelten Gegenstand hinter sich fallen ließ. In dieser Folie befanden sich mehrere Ecstasy-Tabletten. Eine weitere Durchsuchung des Mannes ergab die Auffindung von Plomben mit kristallinem Pulver als Inhalt, dessen Beschaffenheit erst noch bestimmt werden muss. Vortests ergaben Hinweise darauf, dass der Mann neben etwa 0,5 Promille Alkohol auch noch Cannabis und Metamphetamin intus hatte. Ein Arzt führte eine Blutentnahme durch.
Der Fahrer erhält natürlich nun eine Anzeige wegen versuchter Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zustand der Fahruntüchtigkeit, sowie unerlaubten Besitzes von erlaubnispflichtigen Betäubungsmitteln. Da er einen festen Wohnsitz in Regensburg hat wurde er nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in dem Fahrzeug insgesamt vier Personen, darunter der 22-jährige Fahrzeughalter aus dem westlichen Landkreis Regensburg. Da dieser ebenfalls bulgarische Staatsangehörige dem Drogenkonsumenten das Fahrzeug überlassen hatte, erhält dieser auch noch eine Anzeige wegen „Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ als Fahrzeughalter.
Bericht: PI Regensburg Nord