Ergebnisse einer Kontrollaktion und Tipps der Polizei
OBERPFALZ. Zur Verhinderung von Wohnungseinbrüchen führte die Oberpfälzer Polizei zu Beginn der dunklen Jahreszeit Schwerpunktkontrollen durch. Wer sich selbst vor Einbrüchen schützen möchte, kann sich kostenfrei an die Beratungsstellen der Kriminalpolizei wenden.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Oberpfalz bewegt sich nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Während hier 2016 noch 630 Wohnungen angegangen wurden, waren es 2020 nur noch 288. Auch für 2021 zeichnet sich eine positive Tendenz ab. Nach wie vor scheitert circa die Hälfte der Täter, da sie gestört wird oder technische Sicherungen nicht überwinden kann. Die Taten ereignen sich insbesondere in den Wintermonaten und hier bereits ab Einbruch der Dunkelheit.
Wohnungseinbrüche haben für die Betroffenen oft weitreichende Folgen. Neben materiellen Schäden entsteht nicht selten ein Gefühl der Unsicherheit in den eigenen Wänden.
Deshalb bleibt der Kampf gegen Wohnungseinbrecher unabhängig von der Entwicklung der Fallzahlen ein priorisiertes Ziel der Oberpfälzer Polizei. Hierfür wurde zu Beginn der dunklen Jahreszeit eine Vielzahl von Sonderkontrollen durchgeführt. Diese waren Teil einer länderübergreifenden Kooperation zwischen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Nicht nur bei mobilen uniformierten und zivilen Streifen, sondern auch an stationären Kontrollstellen wie beispielsweise an der Autobahn A6 überprüfte allein die Oberpfälzer Polizei während der vergangenen Tage fast 1.000 Personen welche mit über 300 Fahrzeugen unterwegs waren. Dabei waren über 150 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Die Bereitschaftspolizei unterstützte zudem die Kontrollen. Auch wenn hierbei kein Einbrecher auf frischer Tat festgenommen werden konnte, so bewiesen sich die Kontrollen dennoch als erfolgreich. So wurden fünf Personen festgestellt, nach denen aus unterschiedlichen Gründen gefahndet wurde. Außerdem stellte die Polizei mehrere Waffen (eine sogenannte PTB-Waffe und verschiedene verbotene Messer) sowie unterschiedliche Betäubungsmittel sicher. Außerdem wurden unter anderem noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Verstoß nach dem Jugendschutzgesetz aufgedeckt.
Die Polizei bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform, insbesondere durch frühzeitige Mitteilung von verdächtigen Wahrnehmungen und durch das Absichern des eigenen Zuhauses.
Einbruch in eine Privatwohnung gilt seit 22. Juli 2017 als Verbrechen. Die Mindeststrafe hierfür liegt bei einem Jahr Haft.
Ihre Polizei rät:
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Sorgen Sie für Helligkeit im Umfeld ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung, beispielsweise durch die Installation von Bewegungsmeldern.
- Schließen Sie Rollläden nur zur Nachtzeit! Tagsüber könnte dies Abwesenheit signalisieren.
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück. Installieren Sie gegebenenfalls eine funktionsfähige Videoüberwachung.
- Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei.
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
- Erwecken Sie, insbesondere bei längeren Abwesenheiten, den Eindruck von Anwesenheit! Dies kann mit der Unterstützung von Zeitschaltuhren, Applikationen zur Lichtsteuerung oder mit Hilfe von Freunden und Nachbarn geschehen. Vermeiden Sie überquellende Briefkästen und hinterlassen Sie keine entsprechenden Nachrichten auf ihrem Anrufbeantworter.
Weitere Informationen unter www.k-einbruch.de
Über den richtigen Einbruchsschutz beraten Sie unsere Spezialisten von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenlos:
Anschriften und Erreichbarkeiten von kriminalpolizeilichen Beratungsstellen:
Kriminalpolizeiinspektion Amberg
Kümmersbrucker Straße 1a, 92224 Amberg
Telefon: 09621/890-0, Durchwahl: 09621/890-275,
Örtlicher Zuständigkeitsbereich: Stadt/Lkr. Amberg, Amberg-Sulzbach, Schwandorf
Kriminalpolizeiinspektion Regensburg
Minoritenweg 1, 93047 Regensburg
Telefon: 0941/506-0, Durchwahl: 0941/506-2775 oder -2776
Örtlicher Zuständigkeitsbereich: Stadt/Lkr. Regensburg, Cham, Neumarkt
Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.Opf.
Regensburger Straße 52, 92637 Weiden i.d.Opf.
Telefon: 0961/401-0, Durchwahl: 0961/401-258
Örtlicher Zuständigkeitsbereich: Stadt/Lkr. Weiden, Tirschenreuth, Neustadt
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz