SCHWANDORF. Am 03.02.2023 gegen 09:00 Uhr wurde ein 33-Jähriger auf der A93 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem er drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde eine Drogenvortest durchgeführt. Dieser verlief negativ, jedoch konnte im Pkw Marihuana aufgefunden werden. Nach Angaben des 33-Jährigen handle es sich hierbei um CBD, welches er bei einer Tankstelle erworben habe. Nachdem dies aufgrund der Beschaffenheit nicht überprüft werden kann, wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Ebenso ist es Tankstellen nicht erlaubt, CBD-Produkte zu verkaufen.
Den Tankstellenbetreiber erwartet nun ebenso ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG.
Bericht: PI Schwandorf