Bedrohungsszenario endet in der Justizvollzugsanstalt

Symbolbild: Justizvollzugsanstalt Quelle: flickr.com/photos/michael-panse-mdl/
Symbolbild
Quelle: flickr.com/photos/michael-panse-mdl/

SULZBACH-ROSENBERG. Am frühen Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages (26.12.2023) wurde die Polizei, nicht zum ersten Mal in diesem Monat, zu einem Mehrparteienhaus in der Franz-Schubert-Straße gerufen, weil dort ein 54-jähriger Hausbewohner mehreren seiner Nachbarn damit gedroht hatte, ihnen etwas antun zu wollen. Außerdem soll er versucht haben, einen Bewohner zu einem Faustkampf – Mann gegen Mann – herauszufordern. Eine eintreffende Streifenbesatzung der örtlichen Polizeiinspektion stand kurze Zeit später dem deutlich alkoholisierten Aggressor gegenüber. Zur Unterbindung weiterer Straftaten musste der Mann in Gewahrsam genommen und gefesselt zur Dienststelle transportiert werden. Während der weiteren Sachbearbeitung auf der Inspektion widersetzte sich der Alkoholisierte sämtlichen Anweisungen der Beamten und leistete auch körperlichen Widerstand gegen notwendige Maßnahmen. Wie bei freiheitsentziehenden Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben, verständigten die Polizeibeamten eine Bereitschaftsrichterin, die den 54-Jährigen auf der Dienststelle zur Sache anhörte. Ob der Vorgeschichte Mannes, der wegen gleichgelagerten Verhaltens bereits den Zeitraum vom 05. bis zum 08. Dezember im richterlich angeordneten Polizeigewahrsam in einer Justizvollzugsanstalt verbracht hatte, kam auch die Juristin zu dem Entschluss, dass eine neuerliche, längerfristige Ingewahrsamnahme des offenbar unbelehrbaren Alkoholabhängigen unausweichlich ist.
Infolgedessen wird der 54-Jährige den Jahreswechsel in einer Justizvollzugsanstalt verbringen und nicht vor dem Ende der ersten Kalenderwoche des Jahres 2024 die Freiheit wieder erlangen.  

Bericht: Sulzbach-Rosenberg