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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erinnert an wieder geltendes Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen

Parkende LKW
Symbolbild: Parkende LKW

Am kommenden Sonntag, 21. Juni, gilt erstmals wieder das übliche Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen. Daran hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nochmals erinnert. Um eine bestmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hatte Herrmann das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in der akuten Corona-Pandemie bis einschließlich 14. Juni ausgesetzt. „Das Infektionsgeschehen ist zuletzt sehr deutlich zurückgegangen, die Güterversorgung in Bayern läuft problemlos. Das erlaubt uns jetzt eine Rückkehr zum Normalzustand auf Bayerns Straßen.“ Lkw-Fahrern riet Herrmann, das nun wieder geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot frühzeitig bei der Routenplanung zu berücksichtigen. Im Nachbarland Österreich gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bereits wieder seit 17. Mai 2020.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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