BAYERN. Zur Eindämmung des Corona-Virus hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine konsequente Durchsetzung der erlassenen Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen angekündigt: „Bereits seit gestern Abend kontrolliert die Bayerische Polizei die Einhaltung der geltenden Regelungen. Die Kontrollen werden im Laufe des heutigen Tages weiter verstärkt sowie intensiviert. Sollten sich Betriebe nicht an die Verbote halten, werden wir deren Schließung konsequent durchsetzen.“
Bereits seit gestern sind landesweit Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Betrieb sämtlicher der Freizeitgestaltung dienenden Einrichtungen untersagt. Ab heute treten zudem die Regelungen für Gastronomiebetriebe sowie für die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels in Kraft. Ziel ist, die schnelle Ausbreitung des Krankheitserregers zeitlich und räumlich zu verlangsamen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat hierzu am 16. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dient. „Versorgungsengpässe sind durch die getroffenen Regelungen nicht zu erwarten. Die Lebensmittelversorgung bleibt aufrechterhalten, auch Arztpraxen, Apotheken und andere Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Drogerien, bleiben geöffnet“, erläutert Herrmann. „Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen starke Einschnitte für die Besitzer von Gastronomiebetrieben und andere von der Schließung betroffene Betriebe bedeuten, so bleibt uns doch keine Wahl. Es gilt die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dem Virus den Nährboden für weitere Ansteckungen entziehen. Nur so können wir irgendwann wieder zu dem gesellschaftlichen Leben zurückkehren, auf das wir in Bayern so stolz sind.“
In der Begründung der Bekanntmachung des StMGP sowie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) heißt es: „Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben.“
Innenminister Herrmann warnt: „Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar.“ Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes können Zuwiderhandlungen sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafe bestraft werden. „Helfen Sie mit! Seien Sie vernünftig und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die erlassenen Verbote halten.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium