BAYERN. Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR), die seit gestern veröffentlicht ist und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, verbessert nochmals deutlich die Förderkonditionen, erleichtert das Verwaltungsverfahren und bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit: „Mit der neuen Richtlinie heben wir den Festbetrag für die Flüchtlings- und Integrationsberater auf bis zu 69.000 Euro an, das ist eine Steigerung von mehr als einem Drittel“, gab Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann heute bekannt. Der Betrag werde ab 2025 auch den Tariferhöhungen angepasst. „Wir tun alles, damit die Träger Planungssicherheit erhalten. Die Bewilligung kann daher bis zu drei Jahre erfolgen und von jedem Ortsverband der Freien Wohlfahrt beantragt werden.“ Darüber hinaus könne der Eigenanteil der Träger zukünftig auch durch Drittmittel finanziert werden, was zu einer weiteren Finanzierungserleichterung beiträgt. Herrmann versicherte: „Mit der neuen Richtlinie haben wir bei der Integration nochmals kräftig nachgelegt. Im Gegensatz zum Bund, der trotz hoher Zugangszahlen bei der Migrationsberatung kürzt, ist und bleibt Bayern ein verlässlicher Partner von Trägern, Kommunen und Ehrenamtlichen.“
Bei der Erarbeitung der Richtlinie waren alle Akteure umfassend eingebunden. Auch bei der Förderung der Integrationslotsen werde nochmals aufgestockt: „Künftig können pro Landkreis und kreisfreier Stadt eine weitere halbe Stelle und damit bis zu zwei Vollzeitstellen gefördert werden.“ Auch hier kann eine Bewilligung bis zu drei Jahren erfolgen. Der Minister bezeichnete die Arbeit der Integrationslotsen als unverzichtbar und wichtig, um die Ehrenamtlichen vor Ort zu unterstützen. Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an diese zentralen Ansprechpartner wenden. „Ich danke allen, die sich im Bereich der Integration engagieren. Sie leisten eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit“, so der Minister.
Auf Grundlage der Beratungs- und Integrationsrichtlinie gewährt der Freistaat Bayern in vier Förderbereichen Zuwendungen zur integrationsspezifischen Unterstützung und Beratung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Richtlinie sind auf der Internetseite des Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/beratung/index.php abrufbar.
Bericht: Bayerisches Innenministerium