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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport

Symbolbild: Jugend im Verein
Symbolbild

BAYERN. Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat das Kabinett gestern die Eckpunkte für eine Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport beschlossen. „2023 werden wir zur Unterstützung unserer Sport- und Schützenvereine sowie der Sportverbände und Träger leistungssportlicher Trainingsstätten insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds Bayern zusätzlich zur Verfügung stellen“, erklärte Herrmann. „Wichtig ist uns eine möglichst schnelle und unbürokratische Umsetzung. Zusammen mit der bereits beschlossenen Verdopplung der Vereinspauschale auf mehr als 40 Millionen Euro unterstützen wir damit tatkräftig den organisierten Sport bei der Bewältigung der großen Herausforderungen in dieser schwierigen Zeit.“

Laut Sportminister Herrmann besteht die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport aus vier Elementen.  

  1. Es wird ein Energiepreiszuschuss für die bayerischen Sport- und Schützenvereine in Ergänzung zu den Leistungen der Vereinspauschale gewährt. Der Umfang soll 80 Prozent der Höhe der einfachen Vereinspauschale betragen und über die Strukturen der Vereinspauschale abgewickelt werden. Der Zuschuss kann für eine entsprechende Steigerung der Energiekosten beantragt und eingesetzt werden. Der finanzielle Umfang beträgt bis zu 18 Millionen Euro.
  2. Vereine mit energieintensiven Spezialsportstätten, beispielsweise Eissportflächen und Schwimmbädern, oder mehreren eigenen Sportstätten werden zusätzlich gezielt unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Energiekostensteigerungen den Unterstützungsbetrag aus der Verdoppelung der Vereinspauschale und des ergänzenden Energiepreiszuschusses um mehr als 10.000 Euro übersteigen. Es ist ein Volumen von bis zu sieben Millionen Euro vorgesehen.
  3. Die Dach- und Fachverbände des organisierten Sports werden bei der Aufrechterhaltung des Sportbetriebs unterstützt. Die im Rahmen der regulären Förderung vorgesehenen Sportfördermittel sollen um zwei Millionen Euro erhöht werden.
  4. Auch die Träger von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen werden zusätzlich unterstützt. Dazu gehören die Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte. Vorgesehen ist ein Hilfsvolumen von bis zu drei Millionen Euro.


Nach genauer Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen werden die betroffenen Organisationen des Sports über die Antragsmöglichkeiten und die Abwicklung gezielt informiert.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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