WEIGENDORF. In den frühen Morgenstunden des Dienstag (24.09.2019) gegen 04.15 Uhr sprang einem 56jährigen Autofahrer aus dem Landkreis auf der Sunzendorfer Straße im Ortsteil Högen ein Wildschwein vor das Auto.
Nach dem Zusammenstoß flüchtete das angeschlagene Tier, auch der an dem Unfall beteiligte Pkw-Fahrer setzte ohne weitere Verständigungen seine Fahrt fort. Erst 12 Stunden später, am Nachmittag des Unfalltages, informierte der Pkw-Fahrer wegen einer Wildunfallbescheinigung, die er für die Versicherung zur Schadensregulierung benötigte, die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg.
Der 56jährige wird nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz angezeigt, weil er den Unfall nicht sofort mitgeteilt hatte. Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwild, zu dem auch Wildschweine gehören, durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen hat.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg