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Ausgangssperre gilt auch für die Silvesternacht

Feuerwerk
Symbolbild: Silvesterfeuerwerk

AMBERG. Während es an Weihnachten noch ein paar Lockerungen gab, gelten an Silvester für die Bürgerinnen und Bürger die strikten Infektionsschutzmaßnahmen. Es gibt keine Ausnahmen.
So dürfen sich maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Die Stadt Amberg bittet die Bevölkerung insbesondere die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr zu beachten.
Das Verlassen der eigenen Wohnung – dazu zählt auch der private Garten oder der Balkon – ist nur in den bekannten Ausnahmefällen gestattet. Sich auf Straßen oder Plätzen zu versammeln, um gemeinsam anzustoßen oder vereinzelte Feuerwerke anzuschauen, ist somit nicht erlaubt.

Bericht: Stadt Amberg

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