Aufgriffe der Grenzpolizeigruppe

Zoll
Symbolbild Zoll / Grenze
(Pixabay / freie Lizenz)

WALDMÜNCHEN. Bei einer Kontrolle eines 23-Jährigen am Grenzübergang Waldmünchen-Höll am vergangenen Freitag fanden Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald in dessen Fahrzeug in einer Seitenablage einen als Parfüm getarnten Elektroschocker ohne Prüfzeichen. Da ein derartiger Gegenstand nach dem Waffengesetz verboten ist, erwartet den Mann eine Strafanzeige.

FURTH i.W. Am Sonntagvormittag kontrollierten Beamte des Zolls am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg einen 31-Jährigen, der zuvor mit seinem Golf ins Bundesgebiet eingereist war. Da sich bei dem Mann körperliche Hinweise auf Drogenkonsum ergaben und er zudem angab, am Vortag zwei Joints geraucht zu haben, wurde die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald hinzugezogen. Zwar verliefen eine Durchsuchung des Mannes und seines Pkws hinsichtlich Betäubungsmitteln negativ, doch wurde aufgrund des Fahrens unter Drogeneinfluss eine Blutentnahme angeordnet. Den Mann erwartet nun eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige, die neben einem Monat Fahrverbot auch eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro nach sich ziehen kann.

Am Montag übergab der Zoll eine Sachbearbeitung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an die GPG Furth im Wald. Im Zug von Schwandorf nach Furth im Wald stellten Kollegen des Zolls nämlich bei einer 25-Jährigen mehrere illegale Drogen sicher. So stellte sich bei einer Durchsuchung der Frau heraus, dass sie knapp 20 Gramm Marihuana, knapp 5 Gramm Haschisch und ca. 3 Gramm MDMA mit sich führte. Die Frau muss sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die weitere Sachbearbeitung wird durch die GPG Furth im Wald geführt.

Am Dienstag stellten Fahnder der GPG Furth im Wald bei der Kontrolle einer 31-Jährigen auf der Böhmerstraße fest, dass deren PKW nicht versichert ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, die Frau wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

Bericht: PI Furth i.W.