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Auf die Größe kommt es an – Neuerungen im Elektrogesetz ab dem 1. Dezember

Auf die Größe kommt es an – Neuerungen im Elektrogesetz ab dem 1. Dezember – Information der städtischen Abfallberatung

Symbolbild für Elektroaltgeräte

Amberg. Verantwortliche der beiden Amberger Wertstoffhöfe von der Firma Schmid & Zweck GmbH haben sich mit der städtischen Abfallberatung getroffen. Anlass war die große Umstellung der Sammelpraxis bei den Elektroaltgeräten, die am 1. Dezember in Kraft tritt. Die Amberger Bürgerinnen und Bürger, die regelmäßig die Wertstoffhöfe aufsuchen, müssen sich auf Änderungen bei der Sammlung gefasst machen. Der Grund dafür ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz Elektrogesetz genannt. Die Abfallberatung bittet in der Umstellungsphase um Geduld, bis sich die neuen Regelungen eingespielt haben.
Schon seit August gehören zusätzlich zu den bekannten Elektro-Geräten neue elektronische und elektrische Produkte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Diese Gegenstände kommen aus dem Bereich Bekleidung (blinkende Turnschuhe, leuchtende Weihnachtsmützen usw.) und aus dem Bereich Mobiliar (Sessel mit Aufstehfunktion, beleuchteter Badezimmerschrank usw.). Diese können jetzt auch kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Im Zweifelsfall erkennt man die betroffenen Geräte am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder auf der Verpackung.
Viel umfassendere Änderungen ergeben sich ab 1. Dezember jedoch bei den sogenannten Sammelgruppen. Die Zuordnung der verschiedenen E-Geräte in den richtigen Sammelcontainer ändert sich nämlich grundlegend. Damit sich die Anlieferer orientieren können, welches Elektroaltgerät in welchen Container gehört, werden Schilder aufgestellt. Ausführliche Informationen werden darüber auch im neuen Abfuhrkalender und im Internet (www.amberg.de/abfallberatung) stehen.
Geräte mit Kühlkreisläufen müssen ab dem 1. Dezember in den Container „Sammelgruppe 1“. Bildschirme und Monitore sind die neue „Sammelgruppe 2“. Dazu gehören ab dem Stichtag weitere Geräte mit Bildschirmen, deren Hauptzweck die Darstellung von Informationen und Bilder ist und die größer als 100 cm² sind, wie zum Beispiel Tablets, Laptops, E-Book-Reader, LCD-Fotorahmen und Notebooks. Drucker oder Kühlschränke mit Displays, Smartphones, GPS- und Navigationsgeräte gehören aber nicht in diese Sammelgruppe. Solariumlampen, Neonröhren, LEDs und weitere Lampenarten gehören in den neuen Sammelcontainer 3. Bei der Sammelgruppe 6, den Photovoltaikmodulen, bleibt alles beim Alten.
Ein Hauptkriterium, in welchen Container mein Elektrogerät gehört, ist ab Dezember dessen Größe. Für diese Geräte sollte man also einen Meterstab zur Hand haben. Elektrogeräte, die nicht in die Sammelcontainer 1 bis 3 oder 6 gehören und die mindestens eine äußere Abmessung haben, die länger als 50 cm ist, gehören in den Container „Sammelgruppe 4“. Das sind beispielsweise Waschmaschine, Staubsauger und Co. Geräte, deren Kanten alle kürzer als 50 cm sind, gehören zu den Kleingeräten und damit in den Container „Sammelgruppe 5“, zusammen mit den Smartphones, Navigationsgeräten und den kleinen Bildschirmgeräten, deren Bildschirme kleiner als 100 cm² sind.
Grundsätzlich sind bei allen Elektrogeräten die Batterien und Akkus vor der Abgabe am Wertstoffhof zu entfernen, wenn das möglich ist, ohne das Gerät zu beschädigen. Keine Elektrogeräte, die am Wertstoffhof nicht kostenlos entgegen genommen werden, sind Kabel, Steckdosen oder Powerbank ohne Zusatzfunktionen wie z.B. Ladestandsanzeige.  Auch Möbel, bei denen die elektrische Funktion, wie z.B. eine Beleuchtung, nachträglich angeschraubt und nicht fest integriert ist, sind in ihrer Gesamtheit kein Elektrogerät. Solche Produkte werden am Wertstoffhof nicht als Elektroaltgerät angenommen, sondern nur das elektrifizierte Teil.
Am besten wendet man sich mit dem Elektroaltgerät an einen Wertstoffhofbetreuer, bis die neuen Trennvorschriften geläufig sind. Zudem steht die Abfallberatung für Fragen unter der Telefonnummer 09621 10-1248 oder 10-1803 gerne zur Verfügung.

Bericht / Foto: Stadt Amberg

 

 

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