SCHWANDORF. Am Montag gegen 16.30 Uhr gerieten in Schwandorf in der Friedrich-Ebert-Straße zwei bestens bekannte Rauschgiftkonsumenten in eine Polizeikontrolle, von denen sich der Ältere aus dem Staub machen wollte.
Dabei fiel den Beamten auf, dass der 22-jährige bzw. der 24-jährige Schwandorfer verdächtig mit ihren Händen in den Hosentaschen kramten. So entging den Augen der Polizeibeamten nicht, dass zunächst der 24-jährige eine Druckverschlußtüte mit einer Kräutermischung, welche sogenannte neue psychoaktive Substanzen enthält, fallen ließ.
Der 22-jährige, erst kürzlich aus einer längeren Haft entlassen und nach eigenen Angaben geläutert und auf einem gesetzeskonformen Weg, war sich wohl sicher, dass sein Betäubungsmittel unentdeckt bleiben würde. Mit gesenkten Kopf nahm er es dann hin, dass nach dem Zerlegen seines Asthmasprays das Druckverschlußtütchen mit Crystal Meth entdeckt wurde.
Da dieses als Arzneimittel für Atemwegserkrankungen nicht zugelassen ist, wurde es beschlagnahmt. Beide erwartet nun ein erneutes Strafverfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Bericht: PI Schwandorf