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Anhalterin mit Cannabis gefasst

Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

NEUMARKT / REGENSBURG. Vor kurzem überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg auf einem Autobahnrastplatz in der Nähe von Neumarkt/Opf. zwei Reisende, die zu Fuß unterwegs waren.
Die 18-Jährige gab an, dass sie und ihr Freund per Anhalter unterwegs seien und jetzt aus der Schweiz kämen.
Die Frage der Zöllner nach mitgeführten Betäubungsmitteln wurde von beiden verneint.
In der Bauchtasche der Reisenden befand sich jedoch ein Tabakbeutel mit der Aufschrift „SATIVA“. Darauf angesprochen äußerte die Frau spontan, dass dies eine THC-freie Kräutermischung sei, die sie in Österreich erhalten hätte.

Nach den Recherchen der Zöllner stellte sich jedoch heraus, dass es sich dabei um ein erlaubnispflichtiges Cannabisprodukt handelt, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Die erforderliche Erlaubnis zur Einfuhr bzw. zum Besitz konnte die Frau allerdings nicht vorlegen.
Die Beamten stellten ca. 24 Gramm des Cannabisproduktes sicher und leiteten gegen die Frau ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg

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