ETZELWANG. Ein Landwirt war im Bereich Etzelwang mit seinem Gespann bestehend aus einem Traktor (40km/h Zulassung) und einem Anhänger unterwegs.
An seinem Anhänger hatte der Landwirt ein Wiederholungskennzeichen einer nicht mehr zugelassenen Zugmaschine angebracht. Aufgrund fehlenden Geschwindigkeitsschildes war der Anhänger zudem zulassungs- und versicherungspflichtig.
Es wurden Ermittlungen bezüglich eines Verstoßes nach dem Pflichtversichungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung eingeleitet.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg