Amtshilfe für das Amtsgericht Schwandorf endet mit Widerstand durch den Ehmann gegenüber Polizeibeamten

Blaulicht
Symbolbild

NEUKIRCHEN-BALBINI. Am 17.08.2023, wurde eine Streife der PI Neunburg in das Gemeindegebiet Neukirchen-Balbini beordert, um den Amtsgericht Schwandorf Amtshilfe zu leisten. Eine 29-jährige Frau blieb der Hauptverhandlung fern und sollte aus diesem Grund durch die Streifenbesatzung nach Schwandorf gebracht werden. Der 29-jährige Lebensgefährte der Frau öffnete den Beamten die Türe und wirkte sofort unkooperativ und aggressiv. Als die Beamten der Dame erklärten, dass sie im Zuge der Amtshilfe zur Hauptverhandlung gebracht wird, filmte der Freund mit seinem Smartphone die ganze Situation. Trotz Aufforderung der Beamten, dass Filmen zu unterlassen, machte der junge Mann weiter Bild- und Tonaufnahmen. Da der Mann nicht aufhörte, wurde ihm die Wegnahme seines Smartphones mit unmittelbaren Zwang angedroht. Gegen die Wegnahme leistete er aktiven Widerstand. Im Anschluss konnte die 29-jährige Frau zum Amtsgericht Schwandorf verbracht werden. Ihr Freund folgte der Streife selbst mit dem Fahrzeug und störte am Amtsgericht die Verhandlung verbal, so dass durch die Richterin ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 Euro oder drei Tage Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wurden. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung verließ der 29-Jährige das Amtsgericht und fuhr mit seinem Pkw wieder nach Hause.
Im Nachgang der Gerichtsverhandlung konnte ermittelt werden, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Den jungen Mann erwarten nun neben dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, zwei weitere Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Bericht: PI Neunburg v.W.