REGENSBURG. Vor einigen Tagen überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg des Hauptzollamts Regensburg auf einem Autobahnparkplatz entlang der A3 einen aus Richtung Nürnberg kommenden Reisenden. Auf Befragen gab der 46-Jährige an, auf dem Rückweg von Hamburg nach Regensburg zu sein und in Nürnberg einen Verwandten besucht zu haben. Die Frage der Zöllner nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder Medikamenten wurde von dem Mann verneint.
Dass diese Antwort nicht mit den wahren Gegebenheiten übereinstimmte zeigte sich recht schnell bei der Kontrolle seines Fahrzeugs:
Hinter der rechten Kofferraumverkleidung befand sich ein „Aluknöllchen“. Der Inhalt, laut Aussage des Betroffenen, ca. 20 Gramm Marihuana. Allerdings stimmte auch diese Antwort nicht mit der Wahrheit überein:
Verpackt in mehreren Schichten Alufolie befand sich eine Plastikfolie mit ca. 100 Gramm weißen, kristallinen Pulver, das bei den durchgeführten Drogen-Wischtests auf Kokain und Amphetamin keine eindeutigen Ergebnisse anzeigte.
Erst bei der genauen Analyse in einem Labor stellte sich heraus, dass es sich bei dem aufgefundenen Pulver um Cathinon handelt.
Cathinon ist ein Amphetamin und ist in der Anlage I zu § 1(1) Betäubungsmittelgesetz genannt. Die Zöllner stellten das Rauschgift sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittlegesetz ein.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg