REGENSBURG. Am Dienstag, 14.05.19, wurde erneut eine stationäre Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Regensburg durchgeführt. Eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern wurde unter anderem auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft.
Gegen eine Fahrzeugführerin musste ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden, da der bei ihr vor Ort gemessene Atemalkoholwert bei 1,5 Promille und somit weit über dem Grenzwert lag. Sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde sichergestellt.
Ein Pkw-Fahrer bewegte sich mit seinem Alkoholwert von 0,72 Promille im Bereich einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz und zwei Verkehrsteilnehmer führten ein Fahrzeug, obwohl sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Gegen einen Fahrzeugführer wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der 31jährige konnte zwar einen ungarischen Führerschein vorweisen, eine Überprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn eine gerichtliche Sperre verhängt worden war und er in Deutschland kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darf.
Gegen 19 Verkehrsteilnehmer musste ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.
Während der Kontrollstelle kam eine 29jährige Landkreisbewohnerin auf die Wache der PI Regensburg Süd und erstattete Anzeige, nachdem ihr zuvor in einer Gaststätte in der Landshuter Straße ihre Geldbörse aus der Handtasche entwendet worden war. Da die Lokalität über eine Kameraüberwachung verfügt, konnte die Geschädigte ein Video vorzeigen, welches zwei männliche Tatverdächtige bei der Tatausführung zeigte. Eine Funkfahndung mit Personenbeschreibung wurde unverzüglich veranlasst. Kurze Zeit später konnte ein schwarzer Audi an der Kontrollstelle herausgewunken werden. Im Fahrzeug saßen drei männliche Personen. Auf zwei der Männer passte die Beschreibung der Tatverdächtigen im Fall des Diebstahls aus Handtasche. Bei einer Durchsuchung des Pkw konnte dann tatsächlich die gestohlene Geldbörse aufgefunden werden. Der 22jährige Fahrer des Audi wollte seine Fahrerlaubnis mit einem Phantasiedokument nachweisen, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem stand er unter Drogeneinfluss. Auch er musste sich einer Blutentnahme unterziehen, der „selbst gebastelte“ Führerschein wurde sichergestellt. Die ebenso einbehaltene Geldbörse konnte wieder an die Geschädigte ausgehändigt werden.
Bericht: PI Regensburg Süd