WEIDEN. Auch wenn man am Vortag bereits zuletzt Alkohol konsumiert hat, so sollte man dennoch seine Fahrtüchtigkeit überprüfen, oder auf Nummer sicher gehen.
So wurde es am Sonntag in den Mittagsstunden einem 30-jährigen Weidener zum Verhängnis. Der junge Herr wurde in den Mittagsstunden durch Beamte der PI Weiden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Der Weidener gab an, bereits am Vortag Alkohol konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Alkoholtest erbrachte wenig später rund 0,7 Promille Atemalkoholgehalt. Der junge Mann hatte offenbar den sog. Restalkohol unterschätzt und sich dennoch hinters Steuer seines Wagens gesetzt. Und so durfte er die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Sein Fahrzeug musste er erst einmal stehen lassen.
Die Blutentnahme wird in Kürze ein gerichtsverwertbares Ergebnis zutage liefern. Dem Weidener drohen vier Wochen Fahrverbot, ein Bußgeld in dreistelliger Höhe und Punkte „in Flensburg“.
Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden – Quod erat demonstrandum.
Bericht: PI Weiden