Eigenes Fahrzeug kurz geschlossen
PARSBERG / NEUMARKT / BERG. Am Sonntag, 18.02.2024, um 17:05 Uhr kontrollierten Beamte der APS Parsberg einen 51-jährigen VW-Golffahrer, der die BAB A3 in Richtung Frankfurt befuhr. Bei dem aus Ungarn stammenden Fahrer stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und zudem lag im Pkw eine angetrunkene Wodkaflasche. Nachdem der Fahrer einen Alkoholtest verweigerte, erfolgte bei ihm eine Blutentnahme. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung in dreistelligen Höhe einbehalten und die Weiterfahrt u. a. durch Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel unterbunden. Die Übernachtung im Fahrzeug, das am Autohof in Parsberg abgestellt worden war, wurde ihm zugestanden.
Kurz nach 22.00 Uhr, wurde der Einsatzzentrale eine Verkehrsunfallflucht auf der A3 zwischen den Anschlussstellen Neumarkt und Oberölsbach, Fahrtrichtung Frankfurt, mitgeteilt. Unmittelbar nach dieser Mitteilung erfolgte eine weitere Meldung über einen weiteren Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Pkw im gleichen Autobahnabschnitt. Bei der Aufnahme des Unfalles mit den zwei Pkw stellten die Beamten fest, dass es sich bei einem der zwei Unfallbeteiligten um den Ungarn handelte. Dieser hatte Teile des Armaturenbretts seines Fahrzeugs entfernt und das Zündschloss kurz geschlossen. Anschließend war er äußerst langsam auf der A3 in Richtung Frankfurt gefahren. Ein 52-jähriger Ford-Fahrer erkannte dies zu spät und fuhr auf den VW Golf auf. Durch den heftigen Aufprall wurde der Golf-Fahrer erheblich verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht werden. Zwischenzeitlich wurde die Verkehrsunfallflucht von einer weiteren Streifenbesatzung aufgenommen. Auch hier war ein langsamfahrender Pkw von einem nachfolgenden 22-jährigen VW-Polo-Fahrer zu spät erkannt worden und er war auf das Fahrzeug aufgefahren. Nach dem Anstoß fuhr der Polo-Fahrer auf den Standstreifen und informierte die Polizei. Der am Unfall beteiligte dunkle VW-Golf beschleunigte jedoch plötzlich und fuhr weiter. Diese Unfallflucht konnte daher auch dem 51-jährigen Ungarn zugeordnet werden. Nach nochmaliger Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte eine zweite Blutentnahme bei dem Ungarn und die zu hinterlegende Sicherheitsleistung wurde erheblich, mittlerer 4stelliger Betrag, erhöht. Aufgrund der Umstände, dass „nur“ eine Eigenverletzung bei den verursachten Verkehrsunfällen vorlag, wurde von einer Inhaftierung des 51-Jährigen abgesehen.
Der Gesamtschaden an den drei unfallbeteiligten Pkw beträgt etwa 13000 Euro.
Bericht: APS Parsberg