MÜNCHEN. Seit dem heutigen Montag (20. April 2020) gelten für die Bayerische Wirtschaft neue Bestimmungen, die die Öffnung und den Betrieb während der Corona-Pandemie regeln. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht, die auch die Neuregelungen, die ab dem 27. April gelten, beinhaltet.
Die Liste stellt klar, dass zum Beispiel Blumengeschäfte in dieser Woche noch nicht öffnen dürfen, jedoch nach telefonischer/elektronischer Bestellung ausliefern können. Blumenhändler mit einer Geschäftsgröße bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April öffnen.
Ab nächsten Montag, 27.04. gilt in Bayern auch die Maskenpflicht!
Quelle: Bayerische Staatsregierung