AMBERG-SULZBACH. Nach der Wahl des Kreistages wird auch der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach bis 2026 neu gebildet. Hierzu ruft der Landkreis Amberg-Sulzbach interessierte, geeignete und engagierte Menschen auf, sich als Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu bewerben. Bewerbungen hierfür sind bis spätestens 24. April 2020 an das Kreisjugendamt (Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt, Schlossgraben 3, 92224 Amberg) zu senden. Das entsprechende Bewerbungsformular ist online unter www.amberg-sulzbach.de abrufbar. Dort sind auch ausführlichere Informationen einzusehen.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 12 beratenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Kreistag wählt die stimmberechtigten Mitglieder. Dies sind sowohl Kreisräte als auch Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie Mitglieder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Kreisjugendring, Jugend- und Wohlfahrtsverbände).
Bewerben können sich Menschen, die ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Landkreis Amberg-Sulzbach oder in einem angrenzenden Landkreis bzw. der Stadt Amberg haben. Die vorgeschlagenen Menschen müssen zudem Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig ist auch, dass sich nur Menschen für die Wahl zur Verfügung stellen, die zur aktiven Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss befähigt und bereit sind. Bei der Bewerbung sollte deshalb angegeben werde, über welche Erfahrung(en) in der Jugendhilfe die Bewerber verfügen.
Fragen können telefonisch unter 09621 39-565 an das Kreisjugendamt gerichtet werden.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach