STÄDTEDREIECK. Die Regierung der Oberpfalz hat als zuständige höhere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung für das Städtedreieck Burglengenfeld / Maxhütte-Haidhof / Teublitz abgeschlossen. Der Zweckverband für die Planung und Errichtung der Ortsumfahrung hat im Jahr 2021 die landesplanerische Überprüfung der vier Hauptvarianten für die Ortsumfahrung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt, das Raumordnungsverfahren wurde Ende Oktober 2021 eingeleitet.
Im Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung werden die drei Varianten A, C und D als nicht raumverträglich bewertet. Der negativen Beurteilung liegt insbesondere das regionalplanerisch festgesetzte Vorranggebiet für das Tonabbaugebiet t 18 „südlich Teublitz“ zugrunde, das von den drei Trassenvarianten gequert wird. Darüber hinaus sind diese Varianten auch vergleichsweise ungünstig zu beurteilen bzgl. der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik.
Die Variante B ist bei Beachtung zahlreicher Maßgaben als noch mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar zu bewerten. In der Gesamtabwägung sprechen für diese Variante – trotz der auch hier sehr großen natur- und artenschutzrechtlichen Problematik und der Siedlungsnähe – die hohe Verkehrswirksamkeit in Verbindung mit dem vergleichsweise geringerem Eingriffsumfang. Die Maßgaben betreffen unterschiedliche fachliche Belange. So sind beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen für den erforderlichen Eingriff soweit möglich multifunktional anzulegen, d.h. artenschutzrechtlicher Ausgleich, Ausgleich aufgrund der Eingriffsregelung sowie sonstige Ausgleichsbedürfnisse. Des Weiteren sind Bauwerke, die in Gewässer oder Überschwemmungsbereiche eingreifen, so auszuführen, dass der Wasserabfluss jederzeit gewährleistet bleibt. Die Detailplanung ist mit den jeweils zuständigen Fachstellen (u.a. Naturschutz-, Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung) abzustimmen.
Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt u.a. auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange. Die landesplanerische Beurteilung ist auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter folgender Internetadresse einsehbar: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/raumordnung/abg_rov/rov_ou_staedtedreieck/index.html
Hintergrund:
Die Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz haben einen „Zweckverband zur Planung und Errichtung der Ortsumfahrung Städtedreieck“ gegründet. Der Zweckverband soll die bereits seit Jahrzehnten im Städtedreieck diskutierte Ortsumfahrung voranbringen. Für die Ortsumfahrung gibt es vier Hauptvarianten (und elf Untervarianten, die allerdings nicht Gegenstand der landesplanerischen Überprüfung waren), die in Fortführung der Ortsumfahrung Burglengenfeld bis zum Anschluss an die Staatsstraße St2397 nördlich von Teublitz geführt werden sollen. Mit der Ortsumfahrung soll eine Entlastung der Stadtzentren vom überörtlichen Verkehr erreicht werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Umweltbeeinträchtigungen in den Städten zu reduzieren.
Von der Ortsumfahrung sind zahlreiche Belange betroffen, darunter insbesondere Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftsbild, Siedlungswesen und Immissionsschutz, Verkehr, Naherholung, Rohstoffsicherung und Wasserwirtschaft. Aufgrund der Betroffenheit von drei Kommunen und zahlreicher Belange ist das Vorhaben als erheblich überörtlich raumbedeutsam einzustufen und im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens landesplanerisch zu überprüfen. Im Raumordnungsverfahren wurden Fachbehörden, Kommunen und betroffene Verbände gehört sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Letzteres diente neben der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse insbesondere der frühzeitigen Information der Bevölkerung über das Vorhaben.
Bericht: Regierung der Oberpfalz