Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf Tagen unter 150
AMBERG. Wie die Stadt Amberg in ihrem Amtsblatt vom Samstag, 1. Mai 2021, bekanntgegeben hat, wurde der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Amberg von 150 in der Zeit vom Dienstag, 27. April, bis Samstag, 1. Mai, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Aus diesem Grund gilt ab Montag, 3. Mai, dass neben der Abholung vorbestellter Waren („Click & Collect“) in den Ladengeschäften unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Öffnung für einzelne Kunden („Click & Meet“) erlaubt ist.
Zu beachten ist dabei, dass eine vorherige Terminbuchung erforderlich ist sowie ein verifizierter, negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden kann. Zudem darf die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden in den Ladengeschäften nicht höher sein als eine Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch ist es Aufgabe des Betreibers, die relevanten Kontaktdaten ihrer Kunden zu erheben.
Abgesehen davon behalten die bisherigen Regelungen für die Handel- und Dienstleistungsbetriebe ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass eine reguläre Öffnung von Ladengeschäften außerhalb von „Click & Meet“ auch weiterhin nicht gestattet ist. Erlaubt ist eine Öffnung unter Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen hingegen für den Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, für Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, den Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie für den Großhandel.
Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist jedoch verboten. Auch Märkte sind nur dann erlaubt, wenn Lebensmittel, Pflanzen oder Blumen zum Verkauf angeboten werden. Steigt der Inzidenzwert in der Stadt Amberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 150 an oder sollte er an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinken, so ändern sich diese Regelungen entsprechend. In diesem Fall werden die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Festlegungen von der Stadt Amberg erneut bekanntgegeben.
Bericht: Stadt Amberg