KÜMMERSBRUCK. Ziemlich perfide trieb ein Ehepaar einen länger andauernden Nachbarschaftsdisput auf die Spitze und rief damit die Polizei auf den Plan, die einen Springbrunnen sicherstellen musste.
Seit ca. 4 Wochen betrieben eine 48jährige und ihr 53jähriger Ehemann einen Springbrunnen direkt vor dem Schlafzimmerfenster ihrer Nachbarn, die durch das laute Plätschern nicht mehr schlafen konnten.
Nervlich völlig am Ende riefen sie bereits zweimal die Polizei vor Ort, die nach rechtlicher Einordnung den Tag und Nacht andauernden Betrieb des Brunnens insbesondere zur Nachtzeit untersagte.
Nun war das Fass oder besser gesagt der Springbrunnen übergelaufen. Zum dritten Mal vor Ort stellten die Ordnungshüter klar, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt und auch der Straftatbestand einer Körperverletzung durch den nächtlichen Betrieb des Brunnens tangiert sein könnte.
Um die Ernsthaftigkeit der Situation zu unterstreichen und nach dem Motto „wer nicht hören will, muss fühlen“ stellten die Beamten den Brunnen zur Abwehr der vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung sicher und nehmen ihn ggf. bis zu einer richterlichen Entscheidung in amtliche Verwahrung.
Bericht: PI Amberg