WEIDEN. „Handydiebstahl lohnt sich nicht my Darling…. No, no!“
Alles begann bereits vor einigen Tagen, als das Mobiltelefon eines 29-jährigen gestohlen wurde.
Nun, einige Tage später, sollte sich das Blatt für den Dieb wenden. Denn der Handydieb hatte einen Fehler gemacht. Mit dem gestohlenen Smartphone versuchte er, über die App eines Einkaufsportals Waren zu bestellen. Und das auf Kosten des 29-jährigen Handyeigentümers.
Rasch fiel auch dem Einkaufsportal auf, dass der 29-jährige bereits seine Accounts hatte sperren lassen. Und somit fiel der versuchte Schwindel erst einmal auf, weshalb es nur wenig später an der Wohnungstüre einer 22-jährigen Weidenerin klingelte. Vor der Türe: Beamte der PI Weiden, die der jungen Dame die Frage stellten, wo denn das entwendete Smartphone des 29-jährigen sei.
Rasch stellte sich heraus, dass es sich bei der 22-jährigen um die „diebische Elster“ handelte. Zu ihrem Leidwesen fiel den Ordnungshütern aber noch eine weitere Verfehlung der jungen Dame auf. In der Wohnung fanden sich nämlich illegale Betäubungsmittel. Auch diese wurden sichergestellt.
Die junge Dame erwarten nun Anzeigen wegen des gestohlenen Handys und wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Bericht: PI Weiden