SCHWANDORF. Ein 64-jähriger Angler aus dem Raum Amberg wurde Sonntagnachmittag vom zuständigen Fischeraufseher an einem stehenden Gewässer im Stadtsüden beanstandet.
Der Kontrolleur stellte fest, dass der am Gewässer eigentlich zum Angeln berechtigte dort vier Ruten ausgelegt hatte. Gemäß den Ausführungsbestimmungen zum Bayerischen Fischereigesetz sind jedoch nur zwei Handangeln erlaubt. Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet.
Bericht: PI Schwandorf