Über die Kreuzung gefahren – Verkehrsschild beschädigt und sich erst später von der Arbeitsstelle gemeldet

Vorfahrt achten
Verkehrsschild (Symbolfoto, Pixabay / freie Lizenz)

Neukirchen: Genau an der Stelle, an der am 17. März diesen Jahres ein 19-jähriger Autofahrer bei einem Verkehrsunfall sein Leben lassen mussten, ereignete sich am Donnerstag, kurz vor 6 Uhr ein Unfall, der glücklicherweise nur mit Blechschaden abging.
Eine 54-jährige Autofahrerin war auf der Gemeindeverbindungsstraße von Röckenricht kommend unterwegs und wollte an der Kreuzung mit der Kreisstraße AS 39 nach links in Richtung Sulzbach-Rosenberg  abbiegen.
Aus ungeklärten Gründen fuhr sie geradeaus in den Kreuzungsbereich ein und stieß auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegen ein Ortshinweisschild. Dies wurde durch den Anstoß beschädigt. Auch der Audi der Unfallverursacherin trug einige Schrammen davon. Glücklicherweise war genau zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer auf der Kreisstraße unterwegs.
Die 54-Jährige fuhr nach dem Anstoß aber nicht zur Polizei, wie es ihre Pflicht gewesen wäre, sondern zu ihrer Arbeitsstelle.
Offensichtlich musste die Fahrerin erstmal den Unfall verdauen, um sich mit der Polizei, etwa 20 Minuten später, in Verbindung zu setzen.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg

 

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