Wildunfall – Was tun? Wie vermeiden?

Symbolbild: Rehbock
Symbolbild

BEREICH AMBERG. Innerhalb der vergangenen Woche wurden im Bereich der Polizeiinspektion Amberg insgesamt 11 Wildunfälle (106 Wildunfälle 2023) gemeldet, sind somit keine Seltenheit und gilt noch immer als Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Der entstandene Sachschaden liegt hierbei im 5-stelligen Bereich. Glücklicherweise mussten keine Verletzten verzeichnet werden. Immer wieder wird jedoch festgestellt, dass Unfallbeteiligte nicht wissen, was nach einem Wildunfall zu tun ist.

Die Polizeiinspektion Amberg gibt deshalb nachfolgende Tipps:

  • Ruhe bewahren!
  • Licht und Warnblinklicht einschalten! Unfallstelle absichern!
  • Gibt es Verletzte? Wenn ja -> Notruf absetzen -> „112“-Feuerwehr & Rettungsdienst
  • Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei („110“). Teilen Sie Ihren Standort so genau wie möglich mit. Die Verständigung des zuständigen Jagdpächters erfolgt durch die Polizei.
  • Nähern Sie sich verletzten Wildtieren nie!
  • Warten Sie am Unfallort, bzw. in unmittelbarer Nähe, auf das Eintreffen der Polizei oder des Jagdpächters
  • Die zur Schadensregulierung notwendige Wildunfallbescheinigung erhalten Sie von Ihrer Polizei.
  • Getötete Wildtiere dürfen nicht vom Unfallort entfernt oder gar mitgenommen werden. Dies würde den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!


Als Gefahrenstellen und -zeiten gelten:

  • Bestimmte Pfade, welche von Wildtieren oftmals genutzt werden. Diese sind oftmals durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet
  • Morgen- sowie Abenddämmerung
  • Herbst- und Winterzeit (dunkle Jahreszeit)


Schadensersatz – Ansprüche für Fahrer und Jagdpächter
Entgegen der landläufigen Meinung ist der zuständige Jagdpächter nicht schadensersatzpflichtig. Umgekehrt kann der Jagdpächter vom Unfallfahrer auch keine Kostenerstattung für die Beseitigung der Tierleiche verlangen. Auch Schadensersatz steht ihm nicht zu, weil Wildtiere herrenlos sind und damit nicht in seinem Eigentum stehen. Die Ausnahme ist, wenn der Autofahrer es versäumt, den Wildunfall zu melden, so dass eventuell verwertbares Wildbret verdirbt. In diesem Fall besteht ein Schadensersatzanspruch zugunsten des Jagdpächters. Ein Schadensersatzanspruch beziehungsweise Wildschadenersatz besteht weiterhin, wenn durch den Unfall Schäden am Grundstück des Jagdpächters entstanden sind.
Die Versicherung reguliert in der Regel die Schäden nach einem Wildunfall (Teil-/Vollkasko). Ausschlaggebend für die Anerkennung eines Wildunfalls ist für die Versicherung das Vorhandensein einer entsprechenden Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer Polizei!

Wildunfälle vermeiden!

  • An Gefahrenstellen (Waldgebiete – Feldabschnitte) und zu Gefahrenzeiten (Dämmerung) besonders vorsichtig fahren
  • Befinden sich Tiere auf der Straße -> abbremsen, Fernlicht ausschalten, hupen!
  • Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden -> Lenkrad festhalten, bremsen -> nicht ausweichen!
  • Neben den genannten Gefahrenzeiten kann es natürlich das ganze Jahr zu einem Wildunfall kommen. Es ist also generell Vorsicht geboten sowie das richtige Verhalten einzuhalten, wenn ein Wildtier die Fahrbahn kreuzt.


Die Polizeiinspektion Amberg wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine gute und unfallfreie Fahrt. Sollte es trotzdem zu einem Unfallgeschehen mit einem Wildtier kommen, verständigen sie Ihre Polizei unter der Notrufnummer „110“.

Bericht: PI Amberg