SCHWANDORF. Polizeiliche Ermittlungen nach zwei mit Haftbefehl gesuchten Personen lösten gestern eine wahre Kettenreaktion aus. Zunächst wurden Polizeibeamte mit der Vollstreckung zweier Haftbefehle gegen einen 24- und 18-jährigen Schwandorfer, jeweils Angehörige der Rauschgiftszene beauftragt. Zunächst verlief eine dahingehende Nachschau in einem Treffpunkt für Betäubungsmittelkonsumenten hinsichtlich des 24-jährigen scheinbar erfolglos.
Im Anschluß wurde eine Wohnung am Weinberg aufgesucht, um den 18-jährigen ausfindig zu machen. Dort konnte dieser auch tatsächlich angetroffen werden. Er wurde verhaftet, weil seine zur Bewährung ausgesetzte Restfreiheitsstrafe von achtundachtzig Tagen widerrufen worden war. Der junge arbeitslose und drogenabhängige Mann hatte es versäumt, seine Bewährungsauflagen, insbesondere den Nachweis von Drogenfreiheit, zu erfüllen. In der Wohnung am Weinberg fanden die Beamten aber nicht nur den Gesuchten vor. Im Wohnzimmer lagen noch drei weitere junge Männer in ihrem Drogenrausch herum. Dies allein hätte zunächst kein weiteres Einschreiten erfordert, wären darunter nicht ein 16-jähriger gewesen und die Wohnungsinhaberin mit ihrer 10 Monate alten Tochter gewesen. Daher wurde wegen anzunehmender Gefahr für das Baby umgehend das Jugendamt verständigt, von dem Mitarbeiterinnen sofort vor Ort kamen. Zusammen mit der Polizei wurde die Wohnung geräumt.
Den Rauschgiftkonsumenten wurde ein Platzverweis erteilt. Der 16-jährige kam in Gewahrsam. Die Wohnungsinhaberin mit ihrem Baby wurde in eine enge Betreuung und Aufsicht des Jugendamt genommen. Bei dem 16-jährigen wurde zudem eine sogenannte Kräutermischung aufgefunden, welche er noch versuchte, vor der Polizei unter der Couch zu verstecken. Das Kraut, welches dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende „neue psychoaktive Substanzen“ enthält, wurde beschlagnahmt, ebenso das dazu gehörige Rauchgerät, eine Bong. Den jungen Burschen, wie sein zuvor verhafteter Bruder drogenabhängig und arbeitslos, erwartet ein weiteres Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Außerdem war das Handy des Jugendlichen als gestohlen gemeldet. Es war im November vergangenen Jahres einer 41-jährigen Schwandorferin gestohlen worden. Das Mobiltelefon wurde zur Eigentumssicherung beschlagnahmt. Nach Abschluß der polizeilichen Maßnahmen wurde er in Absprache mit dem Jugendamt seiner Mutter übergeben.
Unterdessen war eine weitere Streife mit dem verhafteten 18-jährigen unterwegs in die JVA Amberg. Hierbei fiel ihnen in der Fronberger Straße ein weißer Fiat Ducato auf, auf dessen Beifahrersitz eine 24-jährige polizeibekannte Crystal Meth-Konsumentin aus Schwandorf saß. Der Fiat wurde angehalten und der gleichaltrige Fahrer aus Nabburg mit der Unterstützung einer weiteren Streife einer Kontrolle unterzogen. Erwartungsgemäß fiel der Drogenvortest positiv aus. Der Fahrer stand unter Einfluß von Crystal Meth. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Anschließend war eine Blutentnahme fällig. Letztlich erwartet den Fiat-Fahrer ein Ordungswidrigkeitenverfahren mit einem Fahrverbot und einem empfindlichen Bußgeld. Zudem droht der endgültige Verlust der Fahrerlaubnis. Unterdessen sprach sich in der Rauschgiftszene herum, dass gegen den anfangs genannten 24-jährigen ein Haftbefehl besteht. Dieser Mann hatte 450 EURO Geldstrafe zu bezahlen oder wahlweise 15 Tage Haft abzusitzen. Er zog die Bezahlung vor und wurde freiwillig, wohl angesichts des Fahndungsdrucks, bei der PI Schwandorf vorstellig und bezahlte die Geldstrafe, die im Übrigen wegen einem Drogendelikt ausgesprochen worden war.
Nachdem die eine Polizeistreife den 16-jährigen bei seiner Mutter abgeliefert hatte, kam diesen Beamten in der Wackersdorfer Straße eine 42-jährige Schwandorferin entgegen, welche ebenfalls als Crystal Meth-Konsumentin bekannt war. Nachdem Anhaltspunkte für Drogenbesitz zu erkennen waren und sie auf Befragen widersprüchlich reagierte, wurde die Handtasche der Kellnerin durchsucht. Die Suche dauerte nicht lange. Ich einem Mäppchen konnte eine Crackpfeife und ein Druckverschlußtütchen mit Crystal Meth aufgefunden werden. Selbstverständlich wurde auch diese Droge sowie das Konsumutensil beschlagnahmt und ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Damit war diese „ursächliche“ Aneinanderreihung an polizeilichen Einsätzen abgeschlossen. Am Rande sei noch erwähnt, daß noch gegen einen Dritten ein Haftbefehl vollstreckt wurde. Ein 28-jähriger Schwandorfer hatte es einfach nicht für nötig gehalten, seine Verwarnungsgelder u. a. wegen eines Gurtverstoßes zu bezahlen. So wurde daraus ein Haftbefehl mit einem Gesamtbetrag von rund 170 EURO. Als die Polizeibeamten zur Verhaftung vorsprachen, zahlte er dann doch lieber, als fünf Tage in der JVA Amberg zu verbringen.
Bericht: PI Schwandorf