Die AfD Nordrhein-Westfalen hat sich vor der Landtagswahl 2017 mit dem „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ abgestimmt und von dessen verdeckten Wahlkampfaktivitäten profitiert. Das belegen interne Unterlagen aus der AfD, die dem ZDF-Magazin „Frontal 21″ und dem Recherchezentrum Correctiv vorliegen. Die Partei behauptete bislang, sie habe nichts von den Aktivitäten des Vereins gewusst, der die AfD in mehreren Wahlkämpfen mit Werbezeitungen und Großplakaten unterstützte. Parteienforscher sagen, die verdeckte Wahlkampfhilfe könnte eine rechtswidrige Parteispende sein. Die Bundestagsverwaltung prüft bereits ähnlich Vorwürfe. Der AfD drohen hohe Strafzahlungen. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet in der Ausgabe am Dienstag, 14. Mai 2019, 21.00 Uhr.
AfD-Landesgeschäftsführer Andreas Keith teilte dem Kreisverband Essen wenige Wochen vor der Landtagswahl mit, dass er von einer Werbeaktion des Vereins zu Gunsten der AfD wisse: „Wir haben bereits die Zusage, dass vor dem Wahlwochenende, entweder direkt davor, oder aber eine Woche vorab ein Extrablatt in Höhe von 4,1 Millionen Stück erscheinen wird“, schrieb Keith am 30. März 2017 der Essener AfD-Führung. „Neben den Großplakaten in Essen wird es somit eine flächendeckende Werbung bei Euch geben.“ Der Landesverband wolle daher kein zusätzliches Geld der Partei für Zeitungsanzeigen und Werbeflyer in Essen ausgeben.
Andreas Keith bestreitet diesen Vorgang. Er habe „zu keinem Zeitpunkt von der Verteilung eines Extrablattes“ gewusst und „diese auch nicht angekündigt“. Keith habe es aus anderen Gründen nicht für sinnvoll gehalten, Zeitungsanzeigen zu schalten. Adressat des Schreibens war der Essener Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter. Er bezweifelt die Echtheit des Dokuments und bestreitet, von einer Zusage des Vereins für Wahlwerbung gewusst zu haben. Von dem millionenfach verteilten Extrablatt habe er im Nachhinein durch Parteimitglieder erfahren.
Die AfD hat bisher jede Zusammenarbeit mit dem Unterstützer-Verein bestritten. Die Kampagne zugunsten der Partei sei eine unabhängige „Parallelaktion“. Kein maßgeblicher Vertreter der Partei sei mit dem „Ob“ und „Wie“ der Aktion jemals befasst gewesen, teilte die AfD der Bundestagsverwaltung mit, die den Fall prüft.
Nach Auffassung des Düsseldorfer Parteienforschers Prof. Martin Morlok ist die Verteilung des Extrablatts in Nordrhein-Westfalen als verdeckte Parteispende zu Gunsten der AfD zu bewerten. Sie hätte der Bundestagsverwaltung angezeigt werden müssen. Die jetzt öffentlich gewordenen Unterlagen belegen laut Morlok, „dass mindestens in diesem Fall in Nordrhein-Westfalen die Partei von der Unterstützungsleistung gewusst hat, dass sie die auch gebilligt hat und auch intern kommuniziert hat“. Das stehe „in deutlichem Widerspruch zur entlastenden Äußerung gegenüber der Bundestagsverwaltung“, sagte Morlock.
Die Verschleierung einer Parteispende hat Konsequenzen, es drohen Strafzahlungen in dreifacher Höhe des Wertes der Spende. Nach Schätzungen von Lobby-Control habe die „Extrablatt“-Aktion in NRW in der von Andreas Keith genannten Auflage von 4,1 Millionen Exemplaren einen Wert von rund 600.000 Euro. Die fällige Strafe könnte sich daher im Millionenbereich bewegen, vermutet Lobby-Control-Experte Ulrich Müller.
Bericht: ZDF / frontal21